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Einmaliger Arztfehler ist kein Entlassungsgrund

Von OÖN, 07. Oktober 2022, 00:04 Uhr

GRAZ. Schockpatientin erhielt irrtümlich falsche Spritze

Wegen eines anaphylaktischen Schocks war eine Patientin in ein Klinikum in der Steiermark eingeliefert worden. Zur Behandlung bekam die Frau aber anstelle von Adrenalin eine Ampulle mit Noradrenalin, weshalb sie in eine lebensbedrohliche Lage geriet.

Die Gabe des falschen Medikaments war einem Irrtum geschuldet. Eine Pflegerin hatte im Telefonat mit der Ärztin "Noradrenalin" verstanden und bereitete die entsprechende Spritze vor, die die Ärztin verwendete, weil sie annahm, es handle sich um Adrenalin. Die Medizinerin las auf der Ampulle nur "ein Milligramm pro Milliliter", aber nicht, um welches Medikament es sich tatsächlich handelte. Die Notfallbehandlung der Patientin verlief erfolgreich.

Wegen des Vorfalls sprach die Klinik die Entlassung der Ärztin aus: sie habe Fehldiagnosen gestellt und das Vier-Augen-Prinzip verletzt. Im Rekursverfahren setzte sich die Medizinerin aber durch. Eine "einmalige Nachlässigkeit" sei nicht so schwerwiegend, dass der Klinik die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar gewesen wäre.

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