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Ehefrau von Promi-Wirt wegen Mordes angeklagt

Von nachrichten.at/apa, 26. August 2019, 16:57 Uhr
Die Hütte die der Wirt betrieben hatte und wo er ums Leben kam.  Bild: Franz Neumayr (APA/FRANZ NEUMAYR)

SALZBURG. Nach dem Tod eines bekannten Skihüttenwirts im Pongau, der am 3. März 2019 nach einem Messerstich innerlich verblutet war, ist jetzt seine Ehefrau wegen Mordes angeklagt worden.

Der Verteidiger der 30-Jährigen, Kurt Jelinek, dem die Anklageschrift am Montag zugestellt wurde, erklärte gegenüber der APA, dass es ein tragischer Unfall gewesen und die Frau unschuldig sei.

Die gebürtige Osteuropäerin soll ihrem 57-jährigen Ehemann bei einem nächtlichen Streit in der Küche eines seiner Betriebe den tödlichen Stich mit einem Küchenmesser zugefügt haben. Die Klingelänge maß zwölf Zentimeter. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge stand der Mann zum Zeitpunkt des Todes unter erheblichen Alkoholeinfluss und hatte Kokain im Blut. Die Ehefrau war einem Gutachten zufolge zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, sie hatte 2,4 Promille Alkohol im Blut.

"Wir gehen von einer vorsätzlichen Tatbegehung aus, was aufgrund der Stichführung und der dadurch verursachten Verletzung nahe liegt", sagte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, am Montag auf Anfrage der APA. Die Unfallversion der Beschuldigten sei mit der Spurenlage nicht vereinbar.

Vor der Festnahme habe die zunächst als Zeugin befragte Frau angegeben, dass sich der Mann die Stichverletzung aus Eifersucht selbst zugefügt habe, berichtetet der Sprecher. Nach der Festnahme habe sie ausgesagt, dass sie das Küchenmesser in der Hand gehalten habe. Ihr Mann habe sie zu ihm herangezogen, sie habe nicht gemerkt, dass er von dem Messer verletzt worden sei.

"Die Verletzung befindet sich unter der Achsel, eine a-typische Stelle für eine Gewalttat", rechtfertigte Rechtsanwalt Jelinek die Unfallversion. Wenn jemand einer Person etwas Böses antun wolle, würde er ihr nicht an dieser Stelle eine Stichverletzung zufügen, argumentierte der Verteidiger. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Deshalb steht auch noch kein Verhandlungstermin fest.

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