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Drogenprozess gegen "Ibiza-Detektiv" erneut vertagt

Von nachrichten.at/apa, 13. Oktober 2021, 16:53 Uhr
Der Prozess gegen Julian H. startete im August Bild: (APA/ROLAND SCHLAGER)

ST. PÖLTEN. Der Drogenprozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian H., ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten mit Zeugenbefragungen fortgesetzt worden.

Der 40-Jährige soll laut Anklage mehr als ein Kilo Kokain weitergegeben haben. Die Befragung der Hauptbelastungszeugin war schwierig, ihre Angaben widersprachen sich mitunter. Der Angeklagte hatte sich am ersten Prozesstag nicht schuldig bekannt. Die Verhandlung wurde auf 23. und 24. November vertagt.

Der Privatdetektiv soll laut Staatsanwaltschaft 2017 und 2018 insgesamt 1,25 Kilo Kokain mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70 Prozent nahe der niederösterreichischen Stadt Haag (Bezirk Amstetten), in Salzburg und Oberösterreich zu einem Grammpreis von 40 Euro an einen Bekannten übergeben haben. Damit soll H. der Anklage zufolge Schulden beglichen bzw. seine triste finanzielle Situation aufgebessert haben. Das bestritt der Beschuldigte. Für die Verteidigung sind die Vorwürfe konstruiert.

"Konfuse" Zeugenaussagen

Belastet wird der in U-Haft sitzende Angeklagte von zwei Zeugen. Der Mann und seine ehemalige Geliebte waren vor rund einem Jahr wegen Drogendelikten verurteilt worden. Die Slowakin, deren Einvernahme am ersten Verhandlungstag am 8. September aufgrund psychischer Probleme abgebrochen werden musste, wurde am Mittwoch auf ihren Wunsch hin in Abwesenheit des Angeklagten befragt. Ihre Angst vor dem Beschuldigten erklärte sie damit, dass er sie mit einer Pistole bedroht habe.

Der Richter bezeichnete die Aussagen der Zeugin zum Zeitpunkt von Übergaben und zur Drogenmenge am Mittwoch als "äußerst konfus". Eine Weitergabe von einem halben Kilo Kokain in Oberösterreich habe sie erst in ihrer achten oder neunten Einvernahme erwähnt. Am Mittwoch sprach die Zeugin zunächst von zwei und dann erst auf Nachfrage des Richters von drei Übergaben, bei denen sie dabei gewesen sein soll. "Der Druck auf mich ist enorm", lautete die Begründung der Frau. Schließlich wurde die Einvernahme unterbrochen und es wurden in Folge andere Zeugen befragt.

Die Aussagen der beiden Belastungszeugen stehen teilweise im Widerspruch. Der mutmaßliche Abnehmer des Kokains hatte das am ersten Verhandlungstag mit psychischen Problemen der Frau begründet. Der Angeklagte äußerte hingegen die Vermutung, dass sein ehemaliger Geschäftspartner für falsche Vorwürfe gegen ihn Geld bzw. geldwerte Sachleistungen in Form von Anwaltshonorar bzw. nach der Verurteilung eine Fußfessel erhalten habe. Das bestritt der Mann. Er gab jedoch an, dass ein Lobbyist und Betreiber einer Onlineplattform das Honorar seines Verteidigers im Drogenprozess in Salzburg bezahlt hatte.

"Keinen Auftraggeber"

Der Rechtsanwalt des Hauptbelastungszeugen, der am Mittwoch im Saal anwesend war, wurde spontan in den Zeugenstand gerufen. Er sagte aus, dass seinem Mandanten von seinem zweiten Verteidiger - der nun H. vertritt - nahegelegt worden sei, nichts gegen den 40-Jährigen zu sagen.

Ein ehemaliger Geschäftspartner des Angeklagten und des Hauptbelastungszeugen war seinen Angaben zufolge nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos von dem Betreiber der Internetplattform kontaktiert worden. Es kam zu einem Treffen zu dritt. Die beiden erhielten zunächst 40.000 Euro und später 15.000 Euro. "Die Vereinbarung war, dass ich Informationen über das Ibiza-Video, die Hintermänner und Firmen weitergebe", sagte der Zeuge. Für falsche Vorwürfe bzw. belastende Angaben sei er nicht bezahlt worden, betonte er.

Der Betreiber der Onlineplattform erklärte im Zeugenstand, das an die Informanten bezahlte Geld "kommt aus meiner Firmengruppe": "Es gab und gibt keinen Auftraggeber."

Die Schöffenverhandlung wurde schließlich vertagt. Die Hauptbelastungszeugin wird am 23. November erneut befragt, die Einvernahme des Betreibers der Onlineplattform wird am 24. November fortgesetzt.

Bis zu 15 Jahre Haft möglich

Bei einem Schuldspruch drohen Julian H. bis zu 15 Jahre Haft. Neben Suchtgifthandel wird dem 40-Jährigen vorgeworfen, einen gefälschten slowenischen Führerschein und Personalausweis, die auf den Namen einer rumänischen Bekannten lauteten, besessen und übergeben sowie bei einer Polizeikontrolle am 7. Mai 2019 in Wien eine gefälschte slowenische Lenkberechtigung vorgewiesen zu haben. "Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass diese Dokumente falsch sind", hatte der Angeklagte am ersten Tag der Schöffenverhandlung eingeräumt.

H. soll das Video hergestellt haben, das den damaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zeigt. Nach Veröffentlichung der Aufnahmen im Mai 2019 verloren nicht nur Strache und Gudenus ihre Jobs, sondern es kam auch zum Bruch der türkis-blauen Koalition. Eine Neuwahl war die Folge.

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