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Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab Samstag

Von nachrichten.at/apa, 30. September 2022, 08:19 Uhr
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Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Oktober  Bild: BMK/message.at

WIEN. Der 1. Oktober 2022 markiert einen Meilenstein auf Österreichs Straßen. Die 33. StVO-Novelle tritt in Kraft - wir stellen Ihnen alle Details vor.

Mit der Novelle sollen Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver werden. Zukünftig soll beim Radverkehr unter anderem Rechtsabbiegen bei Rot oder Nebeneinanderfahren möglich sein, fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen und neue Regeln an Öffi-Haltestellen sind weitere Neuerungen.

  • "Schrägpark-Verbot": Das im Entwurf noch vorgesehene "Schrägpark-Verbot" kommt nun nur in deutlich abgeschwächter Form. Künftig soll auch weiterhin ein Hineinragen des Fahrzeuges auf den Gehsteig im geringfügigen Ausmaß möglich sein - abhängig von der Gesamtbreite des betroffenen Gehsteigs.
  • Bei Rot rechts abbiegen: Neu ist mit der Novelle, dass Fahrradfahrer bei Rot rechts abbiegen bzw. bei T-Kreuzungen geradeaus fahren dürfen, sofern eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist. In jedem Fall muss man dabei vor der Weiterfahrt kurz anhalten.
  • Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrern: Ebenfalls möglich sein wird künftig das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrern im gemischten Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen: So wird das Nebeneinanderfahren neben einem Kind gestattet; in 30 km/h-Zonen dürfen dies alle Radfahrer, sofern es sich nicht um eine Vorrangs- oder Schienenstraße handelt und der Verkehrsfluss nicht behindert wird. Bisher war das Nebeneinanderfahren für Radfahrer laut StVO nur auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen erlaubt. Auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr durfte bisher nur bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander gefahren werden.
  • Mindestabstand beim Überholen: Festgelegt wird mit der Novelle auch ein "Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers": Außerhalb des Ortsgebietes sind dann mindestens zwei Meter Abstand notwendig, innerorts reichen 1,5 Meter. Fährt man weniger als 30 km/h, kann der Seitenabstand reduziert werden.
  • Fußgänger-Sicherheit: Auch die Fußgänger-Sicherheit soll mit der Novelle erhöht werden: Im Haltestellenbereich müssen Fahrzeuge rechts von diesen Öffentlichen Verkehrsmitteln ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Kommen werden auch fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen mit schnelleren und längeren Grünphasen sowie ein Hinderungs- und Gefährdungsverbot auf Gehsteigen.
  • Schulstraßen: Auch wird den Behörden die Einrichtung von "Schulstraßen" in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden via Verordnung ermöglicht. In Schulstraßen ist das Gehen auf der Fahrbahn gestattet, der Fahrzeugverkehr verboten. Ausgenommen vom Fahrverbot sind laut Entwurf der Fahrradverkehr, Krankentransporte und Schülertransporte. Erlaubt ist die Befahrung u.a. auch mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr; auch Öffis und Anrainerverkehr sind gestattet.
  • Fehlende Ausrüstung wird billiger: Für Radfahrer, deren Bike mangelhaft ausgerüstet ist, wird es künftig billiger. Bei Verstößen gegen die Ausrüstungsbestimmungen gibt es künftig nur noch eine Strafe. Derzeit wird noch jeder Verstoß einzeln bestraft, fehlen etwa Rückstrahler oder Lichter, muss pro fehlendem Teil bezahlt werden, im Fall eines Organmandats sind das beispielsweise je 20 Euro. Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen der Fahrradverordnung sollen mit der 33. Novelle nunmehr einem eigenen Straftatbestand unterliegen, auch wenn mehrere Verstöße vorliegen.
  • Neue Verkehrsschilder: Mehrere neue Verkehrsschilder, etwa jene für Sackgassen mit Durchgeh- sowie Durchfahrtmöglichkeit für Radfahrer, eines für Schulstraßen oder eine Zusatztafel, dass Radfahrer bei Rot rechts abbiegen dürfen, werden kommen. Analog zum Hinweiszeichen "Tankstelle" soll jenes mit dem Hinweis "E-Ladestelle" eingeführt werden.
  • Fahrräder und Fußgängerzonen: Fahrräder sollen künftig immer in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen. Derzeit ist das Abstellen von Fahrrädern in Fußgängerzonen nur zu Zeiten des erlaubten Befahrens für die Dauer der dort zu verrichtenden Tätigkeit erlaubt. Da das Schieben in Fußgängerzonen allerdings immer erlaubt ist, soll das Abstellen von Fahrrädern bzw. Halten und Parken von Fahrrädern unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls immer erlaubt werden.
  • Toter Winkel beim Rechtsabbiegen: Um das Risiko durch den toten Winkel beim Rechtsabbiegen zu minimieren, soll für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen vorgeschrieben werden, wenn mit geradeaus fahrendem oder in selber Fahrtrichtung fahrendem rechts abbiegendem Radverkehr zu rechnen ist oder Fußgänger die Fahrbahn überqueren. Die Novelle baut auch schon für die Zukunft vor. Für den Fall, dass Rechtsabbiegen von Lkw ohne Assistenzsystem verboten wird, kann das fehlende Assistenzsystem auch durch einen volljährigen Beifahrer ersetzt werden.
  • Blaulicht und Folgetonhorn: Polizeifahrräder sollen den Status eines Einsatzfahrzeuges bekommen und mit Blaulicht und Folgetonhorn ausgestattet werden. Fahrzeuge des Strafvollzugs zählen künftig auch als Fahrzeuge im öffentlichen Dienst. Sie sind bei Fahrten nicht an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
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90  Kommentare
90  Kommentare
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Allinclusive (206 Kommentare)
am 01.10.2022 19:24

Besonders gefährlich sind die Rennradfahrer, meist ältere fahrende Litfassäulen, die auch auf der Straße radeln, obwohl ein Radweg vorhanden.

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 01.10.2022 19:23

Eine Gefahrenquelle für Radfahrer bleibt unverändert.
Es gibt überhaupt keine Vorschrift bzgl. des Seitenabstand im Gegenverkehr.

Was ich meine: Bei engen Seitenstraßen oder in Einbahnen in denen auch Radfahrer in die Gegenrichtig fahren dürfen hat man das Gefühl der linke Außenspiegel des Autos ist keine 20 cm von meinem linken Ende der Lenkstange entfernt.

Wenn man so jemand (außerhalb des Ortsgebiet ist manchmal 100 km/h erlaubt) entgegen kommen sieht ist es besser auf Bankett auszuweichen und den Gegenverkehr abzuwarten.

Zum Verständnis: Das sind richtige Nebenstraßen wo eh vielleicht sogar tagsüber10 min niemand kommt, aber wenn, dann ...

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 01.10.2022 18:48

Es gibt noch andere Missstände - und damit Gefahrenquellen für die Radfahrer!
Die Fußgänger am Radweg -da schert sich niemand, hingegen regen sich alle auf Radfahrer am Gehsteig oder gekennzeichneten Fußwegen. Die werden auch bestraft, zumindest ermahnt von der Polizei , anders rum überhaupt nicht.

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 01.10.2022 18:57

Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen alte unsichere Leute die in gewissen Bereichen dieStraße scheuen und kaum schneller als im Schrittempo am Gehsteig unterwegs sind.

Andrerseits: Wenn ich vorschriftsmäßig den Radweg benütze, der eben AUSSCHLIESSLICH als Radweg gekennzeichnet ist dann möchte ich schon im Flachen ohne Gegenwind mit ca. 20 km/h fahren ohne durch Fußganger gefährdet und zumindest gebremst werden.

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Ricks (2.384 Kommentare)
am 01.10.2022 16:06

Es ist ein Jammer welch neue gefährlichere Regeln die Grünen zu Stande bringen.
Noch mehr Regeln - bitte noch mehr - für noch mehr Durcheinander !
Wenn man sich das durchlest, kann man nur den Kopf schütteln, wenn man bedenkt wie es in der Praxis ausschaut z.B. beim Überholen und Fahrbahnbreite, 2 Radlfahrer nebeneinander !!!!.. ect.
Welche Straßenbreiten kennen die Grünen blos NUR? Wo sie doch auf keinen Fall noch mehr Bebauung wollen! oder werden jetzt die Straßen breiter gemacht?
Auch im Sinne der Sicherheit der Kinder beim Radfahren ist das sicher nicht! Und wenn man ihnen jetzt zudem auch noch erklären muss, dass sie bei Rot doch fahren dürfen.
Jo des is supa-gscheit liebe Grünen!
Mit Sicherheit hat das nix zu tun.
Bitte Neuwahlen.

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Schina (64 Kommentare)
am 06.10.2022 18:34

Wähle daher nie mehr grün auf Bundesebene!

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a_nungsvoll (1.238 Kommentare)
am 01.10.2022 14:01

Leider ist dieser Artikel sehr oberflächlich und ungenau.
Das Nebeneinanderfahren mit einem Kind scheint z.B. nur mit einem Kinderfahrrad erlaubt, das gilt als Spielzeug und darf einen maximalen Felgendurchmesser von 30 cm, und eine Maximalgeschwindigkeit von 5 km/h erreichen.
Die Regelung scheint mir in der Praxis völlig irrelevant zu sein.

Genaueres zum Thema findet man z.B. hier
https://www.derstandard.at/story/2000139148023/radfahren-novelle-mit-fragwuerdigen-verbesserungen

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Steuerzahler2000 (4.074 Kommentare)
am 01.10.2022 13:30

Vielleicht sollten viele Radfahrer erst einmal die bestehenden Regeln beachten - aus meiner Sicht scheren sich viele Radler einen Dreck um Verkehrsregeln ....

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Unterhose (2.057 Kommentare)
am 01.10.2022 15:35

Der Autofahrer der ohne Sünde ist werfe den ersten Stein!

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waldfred (436 Kommentare)
am 01.10.2022 11:32

die zeit der fetten blechkisten so gross wie panzer neigt sich bald dem ende zu

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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 01.10.2022 10:39

Es wird bei den meisten etwas Zeit brauchen zu erkennen, dass der erhöhte Schutz bzw. Freiraum der RadfahrerInnen nur mit einem “Nachgeben” bzw Benachrangen der konkurrierenden Verkehrsteilnehmergruppe einher geht.
Nachdem einige Punkte in der Praxis kaum exekutierbar erscheinen, braucht es eine “freiwillige” Akzeptanz dieser Gesetzgebung.
Unbedingt notwendig erscheint mir eine breite Informationskampagne, damit das auch im letzten Zipfel unseres Landes ankommt:
Radfahrer sind schutzbedürftiger und mehr “wert” als Autofahrer.

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ECHOLOT (8.818 Kommentare)
am 01.10.2022 09:07

ES PASST NICHT ZUM ARTIKEL aber da er am meisten gelesen wird möchte ich das dazu nutzen um den -leider plus artikel-im Magazin zum Thema Frieden loben!!
schade nur, dass man so ein wichtiges Thema, das in Zeiten wie diesen ohnehin kaum mehr zu lesen ist U viele Menschen doch berührt- hier nicht an vorderster Seite steht und nur käuflich zu lesen ist!

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zeroana (1.503 Kommentare)
am 01.10.2022 09:02

Es ist erstaunlich in welch lichte Höhen sich der Irrsinn steigern lässt, wenn Vertreter der Grünen Endzeitsekte das Sagen haben.

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Mondseelandler (345 Kommentare)
am 01.10.2022 10:04

Bitte lesen Sie die Änderungen und vwersuchen Sie diese auch zu verstehen.

So könnten Sie erkennen wie viele deutliche Verbesserungen enthalten sind.

Wenn Sie darin „Irrsinn“ erkennen schreiben Sie bitte konkrete Beispiele und was Sie wie besser machen möchten.

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Baby2020 (201 Kommentare)
am 01.10.2022 15:53

Bei Rot abbiegen, nebeneinander fahren, unrealistischen Mindestabstand beim Überholen, Erleichterte Strafen bei nicht sachgerecht ausgerüsteten Fahrrädern. Genug Beispiele? Wo ist hier ein Sinn zu erkennen? Ganz im Gegenteil, das ist eine Gefährdungsnovelle für Radfahrer. Und by the way, es gibt viele Radfahrer die vor Rücksichtslosigkeit nur so strotzen, auch gegenüber Fußgänger. Da könnte man zB ansetzen und Sicherheit schaffen.

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Zonne1 (3.659 Kommentare)
am 01.10.2022 10:08

Welcher Irrsinn ?
Wenn alle auf die anderen Rücksicht nehmen würden, dann wären solche Regeln unnötig.
Aber viele glauben, sie wären selber viel klüger als die anderen, obwohl sie garnicht verstehen, um was es geht.
Bitte fahrt langsamer und vorsichtiger - ALLE !

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kpader (11.506 Kommentare)
am 01.10.2022 07:35

Rechtsabbiegen bei Rot auch für KFZ! In USA funktioniert das super!

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Infoplus (1.148 Kommentare)
am 01.10.2022 10:37

Komisch das es viele Bundesstaaten abgeschafft haben weil es zu gefährlich war

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supercat (5.327 Kommentare)
am 01.10.2022 15:02

wie soll das funktionieren?
bei uns sind so manche Autofahrer bereits an der ampelgeregelten Kreuzung überfordert.....

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TerraMata (1.122 Kommentare)
am 30.09.2022 21:03

Man kann sich nur mehr WuNdErn was die Herrschaften da Ausarbeiten.

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MannimMond (23 Kommentare)
am 30.09.2022 13:30

Wenn das Schild für "Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt" genau so kommt wie in der obigen Abbildung, wird es lustig. Denn Autofahrer aus Deutschland und speziell die aus der früheren DDR werden das als Erlaubnis zum Abbiegen auch für Autofahrer erkennen. Es sieht nämlich dort genau so aus.

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Natscho (4.334 Kommentare)
am 30.09.2022 19:38

Dann sollten sie sich mit der StVO Österreichs vertraut machen oder hier nicht fahren

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MannimMond (23 Kommentare)
am 30.09.2022 21:21

Hmmm, vielleicht hat es einen Grund, warum die Redaktion das Bild ausgewechselt hat...

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Mondseelandler (345 Kommentare)
am 01.10.2022 10:08

Ja, die OÖN hat hier anfangs ein falsches Abbiegeschild gezeigt.

Mit diesem Fehler der OÖN Redaktion braucht man sich nicht über die geäußerten Bedenken und negativen Reaktionen der Mitleser/-innen wundern.

Solch grundlegende Fehler sollten der OÖN nicht passieren.

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nixnutz (4.147 Kommentare)
am 30.09.2022 12:40

Gute Novelle.

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sparschwein (628 Kommentare)
am 30.09.2022 12:32

Hinter einen Bus stehenzubleiben find ich ja gut!! Es gibt leider Busfahrer die ihre Fahrzeit um nicht zu früh bei der nächsten Haltestelle mitten auf der Strasse machen müssen. (Ohne Haltebucht). Siehe zbs Wels . Bahnhof Neustadtseite für Ortskundige. Da kann dass Vorbeifahren schon mal Interessant werden

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seppl63 (1.039 Kommentare)
am 01.10.2022 06:27

Hier steht nur, dass Fahrzeuge rechts vom Bus stehen bleiben müssen. Ich kenne mich so nicht wirklich aus.

Ich glaube das könnte man etwas eindeutiger formulieren...

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observer (22.212 Kommentare)
am 30.09.2022 11:46

Ich bin schon neugierig, ab wann wann PensionistInnen bei Rot über die Kreuzung gehen dürfen und ab wann sie das müssen.

/Ironie off

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Unterhose (2.057 Kommentare)
am 30.09.2022 11:49

Habs mit der Schwiegermutter schon einige Male probiert, es funktioniert nicht

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hasta (2.848 Kommentare)
am 30.09.2022 11:30

Einen Radfahrer zu überholen auf Güterwegen und Gemeindestraßen wird künftig unmöglich, da diese eine Fahrbahnbreite von 2,5 bis max. 3 Meter haben. Wie soll da der vorgeschriebene Seitenabstand eingehalten werden können.
Mit einer Geschwindigkeit von unter 30 km/h darf der Seitenabstand zwar verringert werden, aber mit dieser Geschwindigkeit ist ein überholen der meisten Radfahrer nicht möglich da ein Radfahrer locker 25 bis 30 km/h fährt.
Dieses Gesetz ist der größte Blödsinn seit es die StVo gibt.

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asc19 (2.386 Kommentare)
am 30.09.2022 12:06

Welche Hohlköpfe werden sich das wohl wieder ausgedacht haben? .....ich tippe auf starken Einfluss einer bestimmten Partei in diesem Gesetz. Bestimmt die Partei,bei denen der Strom aus der Steckdose kommt.

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Zonne1 (3.659 Kommentare)
am 30.09.2022 12:18

Sobald jemand im Auto sitzt, nimmt er/sie alle Anderen nurmehr als Hindernis wahr.

Seltsam, und ein bisschen egoistisch

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woiknail (791 Kommentare)
am 30.09.2022 12:34

Was wäre denn dein Ansatz? Auf einem Güterweg reichen bei 50 Kmh auch 0,5 m Seitenabstand?

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 30.09.2022 13:48

>Dasselbe Problem als Fußgänger, man
pikt schon an der Wand, rücksichtslos
braust man mit 50 km/h an einem
vorbei!

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Melinac (3.046 Kommentare)
am 30.09.2022 15:54

Völlig richtig! Wer hat diese neue Straßenverkehrsordnung ausgearbeitet??
Selbst auf den Drahtesel, und gleich selber fahren!
Nicht nur hinter Schreibtische, etwas neues auf den Tisch legen!🙈🙉

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 30.09.2022 11:20

Zum 2m Abstand bei Radfahrern nochmal...
Bis 30 km/h mit weniger Abstand erlaubt.
Toll.
Es meinte wer, langsam Überholen bis 30km/h ist mit weniger Abstand erlaubt.
Ja eh schön, aber bei i-Tüpferlreiterei ist es dann so, dass 20 km/h Differenz sein müssen, dass man überholen darf.
Das übliche E-Bike fährt 25 km/h um zu überholen muss ich also mindestens 45 km/h fahren und somit 2m Seitenabstand einhalten.

Auf einer Straße auf der 2 PKW mit 200km/h Differenz aneinander vorbeiknallen, gewöhnliche Gemeindestraße, darf ich also einen Radfahrer nicht überholen, weil der Seitenabstand nicht eingehalten werden kann.

2m Abstand ist doch vollkommen überzogen.

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Joshik (2.956 Kommentare)
am 30.09.2022 19:24

wenn ein 30er ist, dann hast du einen 30er fahren
.
ist das für dich wirklich nicht zu kapieren? was genau fehlt dir?

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 30.09.2022 20:51

Wer redet von 30er Zone?
Es geht um Landes und Gemeindestraßen, auf denen Radfahrer nicht mehr legal überholt werden können selbst wenn man komplett auf der anderen Straßenseite ist.
Auto 2m breit, Rad 1m weg vom Rand + 2m = 5m Straßenbreite erforderlich.

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asc19 (2.386 Kommentare)
am 01.10.2022 08:56

Die Frage ist eher, was genau fehlt DIR?....den Kommentar von "Benzinverweigerer" hast du nicht mal im Ansatz verstanden !

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 30.09.2022 11:04

der mit 2m Abstand zum Fahrrad überholen ist gut, manchen könnte man das Handy aus der Hand reißen so knapp fahren die vorbei, geht wohl nicht anders wegen dem bösen Gegenverkehr

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hepra66 (3.818 Kommentare)
am 30.09.2022 11:06

Loewenfan und Handy 😂

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 01.10.2022 09:37

diese Konstellation wirst kaum antreffen

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supercat (5.327 Kommentare)
am 30.09.2022 11:12

da heben's recht, denn handyglotzenden oder telefonierenden Fahrradfahreren im Straßenverkehr könnte man das Handy am liebsten zwischen die Speichen knallen, die ziehen oft kilometerlange Kolonnen hinter sich her (siehe Attersee).

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 01.10.2022 09:36

da fühl Ich mich aber nicht betroffen scheint eher in d Stadt normal zu sein, wahrscheinlich habens in Ihren 2 Zimmer Wohnungen keine Empfang

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supercat (5.327 Kommentare)
am 01.10.2022 15:09

können's nicht lesen, da steht Attersee und nicht Stadt!
und was sie glauben ist irrelevant!

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glingo (4.975 Kommentare)
am 30.09.2022 10:32

Schrägpark-Verbot": Das im Entwurf noch vorgesehene "Schrägpark-Verbot" kommt nun nur in deutlich abgeschwächter Form. Künftig soll auch weiterhin ein Hineinragen des Fahrzeuges auf den Gehsteig im geringfügigen Ausmaß möglich sein - abhängig von der Gesamtbreite des betroffenen Gehsteigs.

komisch das das Verboten ist ich sehe Täglich Autos die auf dem Gehsteig parken.

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dobisam (902 Kommentare)
am 30.09.2022 12:43

Wenn man den Artikel genau liest, stellt man fest, dass diese Regel ab den 1.Oktober gilt. Heute ist der 30. September und die Fälle die Sie in der Vergangenheit gesehen haben, sind bezüglich dieser Parkregel total irrrelevant.

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hepra66 (3.818 Kommentare)
am 30.09.2022 10:29

Kaum macht jemand:jefrau etwas gegen die Inflation (fehlende Ausrüstung wird billiger) ist es auch wieder nicht recht.
Echt schwer heutzutage.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 30.09.2022 10:15

Typisch Grünes Chaos Gesetz! Werden halt noch mehr Radfahrer in Unfälle verwickelt sein, davon betroffenen werden sich dann im Krankenhaus Gedanken über dieses unausgegorene Gesetz machen!

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Mondseelandler (345 Kommentare)
am 30.09.2022 10:25

Wie kommen Sie zu ihrer Meinung?

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