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Ohne Ausweis nicht ins Wirtshaus: Diese Regeln gelten ab Mittwoch

Von nachrichten.at   18.Mai 2021

Wirte, Betreiber von Freizeitstätten und Co können ab morgen, wenn wieder aufgesperrt wird, Ausweise kontrollieren. Das ist vorgesehen, um Abgleichungen mit Impf-, Genesungs- oder Testnachweisen durchzuführen und so mögliche Schwindeleien zu verhindern. Das geht aus der Öffnungsverordnung der Bundesregierung hervor.

Konkret heißt es darin, dass der Inhaber einer Betriebsstätte, der Verantwortliche für einen bestimmten Ort oder der für eine Zusammenkunft Verantwortliche Name, Geburtsdatum, Gültigkeitsdauer des Nachweises und Barcode bzw. QR-Code aufnehmen darf. "Darüber hinaus ist er berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln." Eine Vervielfältigung, die Aufbewahrung oder Verarbeitung der Nachweise und der in den Nachweisen enthaltenen personenbezogenen Daten ist unzulässig.

Was passiert bei einem positiven Test vor Ort?

Sollte ein Gast an Ort und Stelle positiv getestet werden, müsse er vor dem Lokal warten, und der Wirt werde die Gesundheitshotline 1450 anrufen, sagte der Obmann der Gastronomie-Sparte in der Wiener Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, zu diesem Thema zu "Puls 24". Er bat Gäste eindringlich, sich vor dem Besuch einer Gaststätte testen zu lassen, um solche Situationen zu vermeiden.

Die Mitarbeitersituation sei herausfordernd, räumte Dobcak gegenüber den TV-Sender weiters ein. So hätten es Mitarbeiter aus dem Ausland nicht leicht einzureisen. Es sei auch eine Herausforderung, die Mitarbeiter in Wien dreimal in der Woche zu testen statt nur einmal, wie in den anderen Bundesländern. Dobcak hofft aber, dass diese Regelungen spätestens Ende Juni auslaufen.

Video: Vorfreude, aber auch Sorgen – Das beschäftigt die Wirte vor der Öffnung am Mittwoch

Geimpft, Genesen, Getestet 

Bevor der Grüne Pass ab Anfang Juni national, ab Ende Juni EU-weit per QR-Code über den jeweiligen Status Auskunft geben wird, müssen die Bürger mit den schon bisher praktizierten Zertifikaten auskommen.  Wer Covid-19 bereits überstanden hat oder geimpft ist, kann sich das regelmäßige Testen ersparen, und das sind mit rund 2,6 Millionen Menschen in Österreich schon ziemlich viele. 2,1 Millionen haben bis zum 27. April ihre erste Impfung erhalten. Weitere 468.000 Personen haben seit dem 19. November eine Covid-Erkrankung überwunden. Sehr wohl testen lassen müssen sich allerdings all jene, deren Genesung schon mehr als ein halbes Jahr zurückliegt (150.000 Personen). Auch für sie entfällt die Testpflicht allerdings, wenn sie mittlerweile zumindest eine Impfdosis erhalten haben. Die Regeln laut Gesundheitsministerium im Detail:

GETESTET

PCR-Tests (etwa das Gratis-Angebot "Alles gurgelt!" in Wien) werden für 72 Stunden ab Abnahme anerkannt, professionell abgenommene Antigentests 48 Stunden lang. Hier erhält man automatisch einen Beleg, der den Test nachweist. Zusätzlich sind - nach Vorarlberger Vorbild - Selbsttests erlaubt, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden, und zwar für 24 Stunden. Angeboten werden können auch Selbsttests vor Ort, die aber nur für den Besuch selbst Gültigkeit haben.

Noch einfacher geht es für SchülerInnen: Ihr alle zwei Tage in der Schule durchgeführter Antigenschnelltest wird per Pickerl in einem Pass dokumentiert, der 48 Stunden lang zum Zutritt in Vereine, Schwimmbad oder Gasthaus berechtigt. Das bedeutet aber auch: Ein Freitagfrüh zuletzt getesteter Schüler braucht für das Sonntagsschnitzel im Wirtshaus einen neuerlichen Test. Allerdings nur ab dem zehnten Geburtstag, für jüngere Kinder ist nämlich kein Test notwendig.

GENESEN

Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit ihrem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion nachweisen. Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.

GEIMPFT

Wer bereits eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat, kann dies mit dem gelben Impfpass, dem in manchen Bundesländern verwendeten Impf-Kärtchen oder - bis zur Einführung des Grünen Passes - auch mit einem Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass nachweisen (Zugriff über das ELGA-Portal https://www.gesundheit.gv.at/, es kann aber auch ein Ausdruck über die ELGA-Ombudsstelle beantragt werden).

Der Impf-Nachweis ist ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung bis maximal drei Monate gültig. Das heißt, wer bei Pfizer, AstraZeneca und Moderna auf den zweiten Stich verzichtet, muss drei Monate nach der ersten Impfung wieder testen gehen. Bei Johnson & Johnson reicht bekanntlich eine Impfung. Nach der Vollimmunisierung (also dem Erhalt aller notwendigen Dosen des jeweiligen Impfstoffs) behält der Impfnachweis seine Gültigkeit für insgesamt neun Monate ab der 1. Impfung (vorbehaltlich der wissenschaftlichen Erkenntnislage).

Grüner Pass ab 4. Juni

In zweieinhalb Wochen soll dann der Grüne Pass auf nationaler Ebene fertig sein: Ab 4. Juni wird der Nachweis in Österreich via QR-Code erfolgen, bestätigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Rande einer Pressekonferenz am Dienstag den bekannten Fahrplan.

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