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Defekte Verhütungsspirale: Hunderte Frauen in Österreich klagen

Von nachrichten.at/apa   15.Juni 2021

Am Bezirksgericht im steirischen Fürstenfeld wird gegen den Hersteller verhandelt. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hatte eine Sammelklage initiiert, an der sich hierzulande mehr als 750 Frauen beteiligen.

Bei den Spiralen war es in den vergangenen Jahren zu Brüchen gekommen. Aufgrund der Komplikationen mussten diese Bruchstücke bei manchen Frauen operativ entfernt werden, Schmerzen und Mehrkosten waren die Folge, in einigen Fällen kam es auch zu ungewollten Schwangerschaften. Der erste Prozess betrifft nun eine Oststeirerin, die geklagt hat, weil sie offenbar eine der besagten Verhütungsmittel von Eurogine in sich trug. Laut Peter Kolba vom VSV soll bald schon an drei weiteren Gerichten verhandelt werden und zwar in Wiener Neustadt, Gänserndorf und Zell am See.

Vorwurf: Eurogine wollte sich Verantwortung entziehen

Konkret bringen die Kläger vor, dass Eurogine ab Februar 2018 von Defekten wusste, aber die Frauen nicht ausreichend davor gewarnt haben soll. "Hätte die beklagte Partei schon im Frühjahr 2018 die Gynäkologen, die Anwenderinnen und die Öffentlichkeit informiert, so hätten zahlreiche Schäden vermieden werden können: Selbst nach dem Frühjahr 2018 wurden weiter Spiralen der betroffenen Charge bei unwissenden Anwenderinnen von unwissenden Ärzten eingelegt. Damit hat die beklagte Partei selbst verschuldet, dass sich der (potenzielle) Geschädigtenkreis wesentlich erhöhte", begründen die Kläger.

Rückrufe durch Veröffentlichungen etwa in Zeitungen oder als sogenannte Rote-Hand-Briefe seien notwendig gewesen, doch das Unternehmen habe nicht alles unternommen, um Anwenderinnen zu schützen - im Gegenteil: Eurogine habe sich der Verantwortung entziehen wollen, so der Vorwurf. Die Firma dagegen wies bisher die Schuld von sich und ist der Meinung, dass die Distributoren der Spiralen sowie die nationalen Behörden, die sehr wohl informiert worden seien, die Ärzte und Anwenderinnen hätten warnen sollen. Eurogine seien weder die Ärzte, die das Produkt eingesetzt haben, noch die betroffenen Frauen bekannt gewesen.

Auch Republik Österreich muss sich verantworten

Beim Fall, der in Fürstenfeld verhandelt wird, forderte Eurogine zudem einen Nachweis, dass die klagende Frau überhaupt eines ihrer Produkte verwendet hat und aus welcher Charge dieses gewesen sein soll. Es sei weder die vermeintlich fehlerhafte Spirale noch eine Chargennummer übermittelt worden.

Neben den Klagen gegen den Hersteller muss sich auch die Republik Österreich auf dem Wege einer Amtshaftungsklage verantworten. Die Bundesagentur für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) habe nämlich fast zwei Jahre gebraucht, bis sie - nach Verständigung durch den Hersteller im Jahr 2018 - erst im Herbst 2020 erstmals auf ihrer Webseite vor den Materialfehlern gewarnt hätten. Zuvor hielt man laut VSV Rückrufe des Herstellers selbst für ausreichend.

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29. März 2024