"Da ist er ausgezuckt": Mutter spitalsreif geschlagen, Hund ertränkt
WIEN. Weil er seine Mutter spitalsreif geprügelt und seinen Hund in einem Wasserkübel ertränkt hat, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht gegen einen 38-Jährigen verhandelt worden.
Der Mann war laut einem psychiatrischen Gutachten aufgrund einer ausgeprägten Schizophrenie zu den Tatzeitpunkten nicht zurechnungsfähig. Er wurde daher gemäß §21 Absatz 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Der Mann war damit einverstanden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Mutter des Mannes war am frühen Morgen des 6. Juni 2024 blutüberströmt aus ihrem Wohnhaus gelaufen und hatte sich Hilfe suchend zu einem zufällig davor befindlichen Einsatzfahrzeug des Arbeitersamariterbunds begeben, indem sie den Sanitätern "Bitte helfen Sie mir!" zurief. Wie sich herausstellte, hatte ihr Sohn um 6.00 Uhr an ihrer Tür geklopft und das Handy der noch schlaftrunkenen Frau verlangt. "Ich wollte meinen Papa anrufen. Ich dachte, er hat ein Projekt in Afrika", verriet der 38-Jährige nun einem Schöffensenat.
"Es bricht mir als Mutter das Herz"
Sein Vater war allerdings einige Monate vorher verstorben. Als die Mutter ihn darauf aufmerksam machte, "ist er ausgezuckt", schilderte die Staatsanwältin. Der 38-Jährige versetzte ihr unzählige Faustschläge gegen Kopf, Gesicht und Oberkörper - "fest, aber nicht gezielt", wie er vor einem Schöffensenat zugab. Die Mutter erlitt einen Bruch eines Brustwirbels, eine Nasenbeinfraktur und Prellungen und Abschürfungen am ganzen Körper. "Ich hatte tatsächlich Angst, dass er mich umbringen wird. Es bricht mir als Mutter das Herz", gab sie im Ermittlungsverfahren als Zeugin zu Protokoll.
Nach seiner Festnahme gestand der 38-Jährige auch, seinen damals vermissten Hund - eine französische Bulldogge - bereits Ende Mai getötet zu haben. Er habe das Tier in einem Wasserkübel ertränkt, bestätigte er vor Gericht: "Weil ich Paranoia hatte, dass er fremdbestimmt ist." Der Hund habe "beim Spielen oft hingeschnappt, da hab' ich während der Psychose gedacht, dass es die einzige Lösung ist." Den Kadaver habe er dann "am Mistplatz entsorgt."
Hund von Balkon geworfen?
Die Bulldogge hatten der Mann und seine Lebensgefährtin gerade ein Mal drei Monate besessen. Im vorangegangenen Oktober war der 38-Jährige schon ein Mal im Grauen Haus wegen Tierquälerei vor Gericht gestanden, wurde damals aber im Zweifel freigesprochen. Es gab keinen eindeutigen Beweis, dass er im Juni 2023 seinen damaligen Hund - ebenfalls eine französische Bulldogge - vom Balkon geworfen hatte. In dieser Verhandlung, in der die psychische Erkrankung des Mannes noch kein Thema, weil es den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt war, hatte der Mann behauptet, der Hund wäre ohne sein Zutun über das nur 1,1 Meter hohe Balkongeländer in die Tiefe gesprungen. Das ließ sich nicht widerlegen, weil es keine Augenzeugen gab. Eine Nachbarin hörte lediglich das Aufjaulen und anschließende Aufklatschen des Tieres am Betonboden.
Wie der psychiatrische Sachverständige Siegfried Schranz jetzt betonte, waren die diesjährigen strafbaren Handlungen des 38-Jährigen jeweils Folge einer "akuten Psychose". Die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum sei dringend geboten und eine Möglichkeit einer bedingten Nachsicht der Maßnahme nicht gegeben. "Ansonsten wäre wieder mit schweren Verletzungen bis hin zu Tötungen wehrloser Wesen zu rechnen", warnte Schranz.