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Coronavirus: Hochzeiten mit bis zu 100 Personen wieder erlaubt

Von nachrichten.at/apa, 27. Mai 2020, 13:15 Uhr
Wedding ceremony during Italy's lockdown in Naples
(Symbolfoto) Bild: Reuters

WIEN. Wie aus der vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Novelle der "COVID-19-Lockerungsverordnung" hervorgeht, sind in Österreich ab 29. Mai wieder Hochzeiten und Begräbnisse mit bis zu 100 Personen erlaubt.

Ebenfalls ab Freitag gilt in Schlaflagern und Gemeinschaftsschlafräumen ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern - nicht wie ursprünglich angekündigt zwei Meter. Festgeschrieben ist auch die Mund-Nasenschutz-Pflicht. Diese gilt nicht im Freiluftbereich, etwa auf Ausflugsschiffen oder in Museen. Prinzipiell ist ab Freitag überall ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen vorgeschrieben, die nicht im selben Haushalt leben oder diesen gleichgestellt sind, wie beispielsweise eine Gästegruppe.

CORONAVIRUS: PK "N?CHSTE ?FFNUNGSSCHRITTE IN DEN BEREICHEN KUNST & KULTUR, FREIZEIT UND B?DER AB 29. MAI": ANSCHOBER
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Bild: APA

Auch Veranstaltungen werden wieder mit mehr Besuchern erlaubt, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bereits angekündigt hatte. Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen für bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich für bis zu 500 Personen zulässig.

Weitere Lockerungen im August

Mit 1. August 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen gestattet. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen, heißt es in der Verordnung.

Ab 1. August sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1.000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 1.250 Personen mit Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. Voraussetzung ist ein Präventionskonzept des Veranstalters.

Fitnessstudios vor Öffnung

Öffnen dürfen am Freitag auch wieder Fitnessstudios. Hier muss ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden, kann laut Verordnung aber "ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden" - die OÖN haben berichtet. Geschlossen bleiben "Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution", hier gilt weiterhin ein Betretungsverbot.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 27.05.2020 17:09

Da werden sich die Goldstücke aus dem Orient aber freuen, dass sie wieder Clanhochzeiten feiern können.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 27.05.2020 16:07

Normal heiraten zwei Personen und nicht 100 ! Wenn 100 heiraten sind die bevor die Nehammer Polizei kommt ohnehin verwandt miteinander ! Also schnell heiraten, Leute, so billig ist das nie wieder !! Der Erbonkel und die Fannytant kriegen ein fettiges Schnitzel und ein steuerbefreites Kurz-Kracherl und passt schon !

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