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Corona: Was ab 15. November im Wintertourismus gilt

Von nachrichten.at/apa, 20. Oktober 2021, 15:09 Uhr
In den Après-Ski-Genuss kommen nur Geimpfte und Genesene. Bild: (cbx)

WIEN. Neben der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz bringt die dritte Covid-Maßnahmenverordnung auch strenge Regeln für den Wintertourismus.

So müssen ab 15. November Besucher von Seilbahnbetrieben einen 3G-Nachweis erbringen. Für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten Regeln analog zur Nachtgastronomie. Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden. Die Maßnahmen orientieren sich an dem mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan, der sich an den Intensivkapazitäten orientiert.

  • Gastronomie und Beherbergung

Schon seit 15. September 2021 gilt die 3G-Regel (getestet, genesen oder geimpft), Antigentests werden nur noch für 24 Stunden anerkannt. Sieben Tage nach Überschreiten einer Intensivstations-Auslastung von 15 Prozent mit Corona-Patienten (ca. 300 Betten) gilt Stufe 2, dann sind Antigen-Tests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig, ab Stufe 3 (20 Prozent Auslastung bzw. 400 Betten) entfallen auch Antigen-Schnelltests (nur noch PCR-Tests anerkannt). Derzeit ist Stufe 1 in Kraft, die Belegung der Intensivstationen mit Corona-Patienten liegt bei elf Prozent.

  • Après-Ski

Generell gelten die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie. Während Stufe 1 müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid) vorweisen. Ein Antikörpernachweis oder Antigentest ist nicht ausreichend. Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski wird ab der Stufe 2 die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene) eingeführt.

  • Seilbahnen

Ab 15. November herrscht 3G-Pflicht in geschlossenen/abdeckbaren Bereichen von Seilbahnen. Ausgenommen davon sind Benutzer, die die Seilbahn zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens benutzen (z.B. wenn die Seilbahn als öffentliches Verkehrsmittel durch Anrainer benutzt wird).

  • Advent- und Weihnachtsmärkte

Sie dürfen stattfinden, auch hier gilt 3G (Antigentest nicht älter als 24 Stunden). Eine Bänderausgabe (mit Kontrollen bei der Ausgabe und Stichproben auch danach) statt einer Einzäunung ist nun erlaubt. Ab Stufe 2 fallen auch hier die Wohnzimmertests weg, ab Stufe 3 wird als Testnachweis nur noch PCR-Tests anerkannt.

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8  Kommentare
8  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Tinto (1.323 Kommentare)
am 21.10.2021 01:47

Gut, dass der Nonsense nicht nur mich nicht tangiert!🤔😬🤭🤯
Als "Koriphäe" auf Ski - nur Outfit wäre trendy- stellte ich plus Co mit Anfang 20 diesen Sport ein! Kaltes Umfeld, Skischuhe selbst im 3. Jahrtausend noch unbequem & hart!
Ich/wir sind "Sommermenschen"!🧐👍
Ergo mir/uns egal, ob Skipass für eine Woche xxx Euronen kostet, von mir/uns aus 500 Euronen!🤕😷🤯

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walkingrightin (359 Kommentare)
am 20.10.2021 21:22

Saisonkarte nur noch mit 3G Nachweis? Na dann sind wir als Familie wohl raus.

2x479€ + 1x375 + 1x252 = 1.585€ mehr im Börserl um durch die Pandemie zu kommen.

Danke Türkis, Danke Grün
Die Skitourensaison wartet schon!

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meisteral (11.622 Kommentare)
am 20.10.2021 22:42

Buhu, wie traurig.

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nussferdl (498 Kommentare)
am 20.10.2021 21:19

TJA - was ist eigentlich mit den "illegal" Genesenen???
Die irgendwann Corona hatten, genügend Antikörper haben ( wo keine Impfung sinnvoll ist, da genügend Antikörper vorhanden sind ) - WO, oder WAS sollen/dürfen die Personen machen????

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Joshik (2.913 Kommentare)
am 20.10.2021 19:25

die Deutschen und Holländer etc. können ihren Weihnachtsurlaub in Österreich jetzt schon vergessen.
.
ab heute werden da kaum noch Buchungen kommen - und die Stornierungen werden in den kommenden Tagen nur so hereinschneien.

das war's Elli. 17 Millionen Tourismuswerbung raus gepulvert, aber ansonsten nichts getan. das rächt sich jetzt.

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il-capone (10.341 Kommentare)
am 20.10.2021 18:31

Beim apres-Tschick&Saufen wird man sich einen Deut um die 3G-Regel scheren.
Die Wette gilt.

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tomtom73 (1.916 Kommentare)
am 20.10.2021 15:48

3700 Neuinfektionen! was für Wintertorismus

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meisteral (11.622 Kommentare)
am 20.10.2021 15:35

Das ganze von Montag bis Freitag, am WE und Feiertagen gilt die Sommerregelung, außer Vollmond treibt die Inzidenz nach oben, dann gilt der Stufenplan 13.666.7b vom St. Nimmerleinstag.
Außnahmen gelten für Bäcker und Opelmechaniker am jeweils 10. des Quartals.
Sollte das Wetter durchgehend 2 Tage schlecht sein, können Testprognosen auch von Frau Krassnitzer im ORF zertifiziert werden.
Grundsätzlich müssen susländische Gäste die länderspezifischen Ausnahmeregeln geritzt in Schiefertafeln bei sich haben. Lifte der Fa. Graffer sind dabei grundsätzlich mit MNS zu betreten, außer der ATX zeigt eine auffällige Seitwärtsbewegung.
Allfällige Änderungen der Regeln veröffentlichen wir dann mittwochs mit der Kasperlpost.

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