"Corona-Leugner-Inserat"-Tweet: Klage gegen Armin Wolf abgewiesen
WIEN. "ZiB 2"-Anchorman Armin Wolf darf ein im Jänner im "Kurier" erschienenes Inserat des "Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss Austria" (ACU) als "Corona-Leugner-Inserat" bezeichnen.
Es handle sich um eine "zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats", heißt es im Urteil des Handelsgerichts Wien, das der APA vorliegt. Ein Wertungsexzess sei nicht gegeben. ACU-Mitglieder müssen diese Bezeichnung hinnehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wolf wurde von mehreren Mitgliedern des ACU sowie der "Rechtsanwälte für Grundrechte, Anwälte für Aufklärung" auf Widerruf und Unterlassung geklagt, nachdem er auf Twitter seine Meinung über deren geschaltetes Inserat kundgetan hatte. Die Kläger fühlten sich durch den Tweet herabgesetzt und angeprangert. Aufgrund deren Internetpräsenz seien sie leicht als Mitglieder der Plattformen erkennbar, befürchteten sie. In dem Inserat werde die Krankheit Covid-19 nicht geleugnet, sondern ein wissenschaftlicher Diskurs darüber gefordert, brachten sie bei einer Gerichtsverhandlung im Juli vor.
Das Handelsgericht lehnte sämtliche Klagsbegehren ab. Die Vereinigungen nehmen zu politischen Themen öffentlich Stellung, daher seien die Grenzen zulässiger Kritik weiter gesteckt als bei Privatpersonen. Auch müssten überspitzte Formulierungen unter Umständen hingenommen werden, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliege, heißt es im Urteil. Zudem war in dem Tweet weder das Inserat, noch die Namen der Kläger genannt.
"Die Bezeichnung des Inserats als 'Corona-Leugner-Inserat' ist daher eine zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt. Ein Wertungsexzess kann darin nicht erkannt werden. Selbst wenn ein einzelner Durchschnittsleser tatsächlich durch den Tweet des Beklagten einzelne Kläger als unmittelbar angesprochene Mitglieder der unterzeichneten Vereinigungen erkannt hatte, müssten diese die zugespitzte und im allgemeinen Sprachgebrauch bereits enthaltene Bezeichnung hinnehmen", urteilte das Handelsgericht.
Die Kläger müssen Wolfs Prozesskosten in Höhe von 5.510,71 Euro binnen 14 Tagen ersetzen. Sie können gegen das Urteil innerhalb von vier Wochen berufen.
Ooooch, da haben sich einige zu früh gefreut, dass der Wolf wegen "sowas" in den Bau muss...
Vor allem der DANUBE ist jetzt sehr enttäuscht und ärgert auch noch darüber, dass ihn niemand von seinen Gesinnungsfreunden unterstützt! 😂
Von wegen Bau - eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr......
Erstinstanzurteil - mehr nicht.
Eine Diffamierung ist jetzt eine "überspitzte Formulierung"? Die neue Normalität kennt offensichtlich keine Grenzen. Der Leugner leitet sich ab vom Lügner und das soll nur eine überspitzte Formulierung sein?
Wo ist hier eine Diffamierung?
Schon wieder ein willkürliches Urteil - leider.
verstehe ich das richtig, man darf diese Personen nun ungestraft als Corona-Leugner bezeichnen. Also hat das Gericht das bestätigt, das jeder normal ausgebildete Mensch mit Verstand als solches immer schon erkannt hat ...
Die Verben "lügen" und "leugnen" sind nicht ident!
Lügen bedeutet von sich aus was Unwahres auszusprechen oder zu verbreiten, leugnen heißt allgemein anerkannte Tatsachen für sich nicht zur Kenntnis zu nehmen und auch zu bestreiten. Oft passiert das sogar wider besseren Wissens.
Danube
Die Bezeichnung des Inserats als 'Corona-Leugner-Inserat' ist daher eine zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt
Plädieren Sie nicht andauernd für die " Freie Meinungsäußerung"?
Ein Beispiel für DANUBE:
Wer sagt: "Die Erde ist keine Kugel, sondern eine Scheibe" der ist kein Lügner, sondern ein Leugner!
Zu hoch 😂
An danube
Si tacuisses, philosophos mansisses. Oder Reflektion wäre auch sehr wichtig. Heute glauben manche, je lauter man schreit, umso richtiger wird das Gesagte. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Der Ruf dieses ORF Rotwolf ist sowieso im Keller