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"Corona-Leugner-Inserat"-Tweet: Klage gegen Armin Wolf abgewiesen

Von nachrichten.at/apa, 13. September 2021, 13:22 Uhr
ORF-Moderator Armin Wolf Bild: ORF

WIEN. "ZiB 2"-Anchorman Armin Wolf darf ein im Jänner im "Kurier" erschienenes Inserat des "Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss Austria" (ACU) als "Corona-Leugner-Inserat" bezeichnen.

Es handle sich um eine "zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats", heißt es im Urteil des Handelsgerichts Wien, das der APA vorliegt. Ein Wertungsexzess sei nicht gegeben. ACU-Mitglieder müssen diese Bezeichnung hinnehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wolf wurde von mehreren Mitgliedern des ACU sowie der "Rechtsanwälte für Grundrechte, Anwälte für Aufklärung" auf Widerruf und Unterlassung geklagt, nachdem er auf Twitter seine Meinung über deren geschaltetes Inserat kundgetan hatte. Die Kläger fühlten sich durch den Tweet herabgesetzt und angeprangert. Aufgrund deren Internetpräsenz seien sie leicht als Mitglieder der Plattformen erkennbar, befürchteten sie. In dem Inserat werde die Krankheit Covid-19 nicht geleugnet, sondern ein wissenschaftlicher Diskurs darüber gefordert, brachten sie bei einer Gerichtsverhandlung im Juli vor.

Das Handelsgericht lehnte sämtliche Klagsbegehren ab. Die Vereinigungen nehmen zu politischen Themen öffentlich Stellung, daher seien die Grenzen zulässiger Kritik weiter gesteckt als bei Privatpersonen. Auch müssten überspitzte Formulierungen unter Umständen hingenommen werden, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliege, heißt es im Urteil. Zudem war in dem Tweet weder das Inserat, noch die Namen der Kläger genannt.

"Die Bezeichnung des Inserats als 'Corona-Leugner-Inserat' ist daher eine zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt. Ein Wertungsexzess kann darin nicht erkannt werden. Selbst wenn ein einzelner Durchschnittsleser tatsächlich durch den Tweet des Beklagten einzelne Kläger als unmittelbar angesprochene Mitglieder der unterzeichneten Vereinigungen erkannt hatte, müssten diese die zugespitzte und im allgemeinen Sprachgebrauch bereits enthaltene Bezeichnung hinnehmen", urteilte das Handelsgericht.

Die Kläger müssen Wolfs Prozesskosten in Höhe von 5.510,71 Euro binnen 14 Tagen ersetzen. Sie können gegen das Urteil innerhalb von vier Wochen berufen.

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13  Kommentare
13  Kommentare
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.331 Kommentare)
am 13.09.2021 15:22

Ooooch, da haben sich einige zu früh gefreut, dass der Wolf wegen "sowas" in den Bau muss...

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 13.09.2021 15:35

Vor allem der DANUBE ist jetzt sehr enttäuscht und ärgert auch noch darüber, dass ihn niemand von seinen Gesinnungsfreunden unterstützt! 😂

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 13.09.2021 21:19

Von wegen Bau - eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr......
Erstinstanzurteil - mehr nicht.

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danube (9.663 Kommentare)
am 13.09.2021 13:41

Eine Diffamierung ist jetzt eine "überspitzte Formulierung"? Die neue Normalität kennt offensichtlich keine Grenzen. Der Leugner leitet sich ab vom Lügner und das soll nur eine überspitzte Formulierung sein?

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 13.09.2021 13:48

Wo ist hier eine Diffamierung?

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 13.09.2021 21:12

Schon wieder ein willkürliches Urteil - leider.

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Caesar-in (3.621 Kommentare)
am 13.09.2021 13:52

verstehe ich das richtig, man darf diese Personen nun ungestraft als Corona-Leugner bezeichnen. Also hat das Gericht das bestätigt, das jeder normal ausgebildete Mensch mit Verstand als solches immer schon erkannt hat ...

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 13.09.2021 13:56

Die Verben "lügen" und "leugnen" sind nicht ident!
Lügen bedeutet von sich aus was Unwahres auszusprechen oder zu verbreiten, leugnen heißt allgemein anerkannte Tatsachen für sich nicht zur Kenntnis zu nehmen und auch zu bestreiten. Oft passiert das sogar wider besseren Wissens.

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mape (8.848 Kommentare)
am 13.09.2021 14:21

Danube

Die Bezeichnung des Inserats als 'Corona-Leugner-Inserat' ist daher eine zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt

Plädieren Sie nicht andauernd für die " Freie Meinungsäußerung"?

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 13.09.2021 14:22

Ein Beispiel für DANUBE:
Wer sagt: "Die Erde ist keine Kugel, sondern eine Scheibe" der ist kein Lügner, sondern ein Leugner!

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mape (8.848 Kommentare)
am 13.09.2021 14:33

Zu hoch 😂

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hubs54 (264 Kommentare)
am 13.09.2021 14:22

An danube

Si tacuisses, philosophos mansisses. Oder Reflektion wäre auch sehr wichtig. Heute glauben manche, je lauter man schreit, umso richtiger wird das Gesagte. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 13.09.2021 19:14

Der Ruf dieses ORF Rotwolf ist sowieso im Keller

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