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Causa Ischgl - Zivilrechtsklagen wurden abgewiesen

Von nachrichten.at/apa, 01. Dezember 2021, 15:14 Uhr
Touristen in Ischgl im März 2020. Weltweit wurde über den Tiroler Ski-Ort berichtet, nachdem von dort aus das Virus in viele Länder verteilt wurde. Bild: APA

ISCHGL/WIEN. Die Causa Ischgl wird nicht nur strafrechtlich keine Konsequenzen haben, auch auf zivilrechtlichem Wege wurden die ersten Klagen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen.

In zwei Fällen erging nun diese Entscheidung, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Aus dem Epidemiegesetz könne keine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen abgeleitet werden, hieß es. Der Verbraucherschutzverein (VSV) sprach von einem "Justizskandal".

"Einzelpersonen haben kein Recht darauf, vom Staat vor Ansteckung geschützt zu werden, auch wenn das gebotene Handeln der Behörden die Ansteckungsgefahr insgesamt und daher auch für den Einzelnen reduzieren soll", begründete die Richterin ihre Entscheidung. Vielmehr würden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie die "Allgemeinheit" betreffen" - nicht Einzelpersonen. Der Republik sei in den "hier relevanten Zeiträumen weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten", hieß es weiter. Die klagenden Parteien haben nun die Möglichkeit beim Oberlandesgericht Wien in Berufung zu gehen.

Konkret handelte es sich bei den abgewiesenen Klagen um zwei Schadenersatzforderungen. Ein deutscher Tourist, der sich im März 2020 in Ischgl aufgehalten hatte, steckte sich dort mit dem Coronavirus an und musste für mehrere Wochen ins Krankenhaus. Er forderte rund 90.000 Euro. Bei dem zweiten Fall handelte es sich um eine Frau, die sich zur selben Zeit in dem Tiroler Wintersportort aufgehalten hatte und rund 10.000 Euro Schadenersatz verlangte. Urteile über den ersten Verhandlungstag, bei dem rund 100.000 Euro gefordert wurden, lagen noch nicht vor.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte im Namen der Opfer Klage eingereicht und bezeichnete die nunmehrigen Entscheidungen als "Skandalurteile" gegen die man Berufung erheben wolle. VSV-Obmann Peter Kolba kritisierte in einer Stellungnahme scharf, dass die Richterin keine Zeugen hörte und auf die "vorgebrachten Rechtsgrundlagen" nicht eingegangen sei. Nach Rechtsmeinung des VSV, der auch ein Rechtsgutachten vorgelegt hatte, ist die Ansicht des Gerichts, dass das Epidemiegesetz die Allgemeinheit und nicht Einzelpersonen schütze, nicht rechtens. "Wir werden es nicht zulassen, dass über die massiven Behördenfehler in Ischgl im Jahr 2020 der Mantel des Schweigens gebreitet wird", so Kolba.

Das Gericht argumentierte laut VSV, dass sich nicht mit "erforderlicher Sicherheit" feststellen lasse, dass am 1. März 2020 15 isländische Ischgl-Urlaubsrückkehrer in ihrer Heimat positiv getestet worden seien. Diese Meldungen seien aber über das Europäische Warnsystem der Gesundheitsbehörden (EWRS) dokumentiert. "Es ist völlig absurd, Zeugenbeweise abzulehnen und dann im Akt erliegenden Urkunden nicht zu trauen", meinte Kolba.

Weiters gehe das Gericht davon aus, dass "nur aufgrund einer Hören-Sagen-Meldung einer isländischen Reiseleiterin", die Behörden annehmen durften, dass sich die isländischen Touristen am Rückflug und nicht in Ischgl angesteckt hätten. Das Land Tirol teilte am 5. März in einer Presseaussendung mit, dass Touristen aus Island im Flugzeug und nicht in Tirol angesteckt wurden, nachdem ein weiterer infizierter Fluggast an Bord gewesen war. Kolba kritisierte, dass im Urteil nicht auf die "verspätete Schließung von Lokalen" eingegangen wurde und "kein Wort zu verspätet kundgemachten Verordnungen und insbesondere kein Wort zu dem Abreisechaos am 13. März 2020" verloren wurde. Er beurteilte das Urteil als "dürftig begründet" und "vollkommen einseitig".

Der VSV reichte bisher rund 50 zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz ein. Lockdown-bedingt wurden mündliche Verhandlungen verschoben. Die nächste soll am 13. Dezember 2021 stattfinden.

Erst vergangene Woche stellte die Innsbrucker Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen in der Causa Ischgl ein. Es wurde gegen fünf Personen - u.a. gegen den Tiroler Landesamtsdirektor Herbert Forster und den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz - ermittelt. Auf Basis eines 15.000 Seiten umfassenden Aktes konnten aber keine Beweise dafür gefunden werden, "dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", so die Staatsanwaltschaft. Der VSV kündigte an, einen Fortführungsantrag einbringen zu wollen.

In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.

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12  Kommentare
12  Kommentare
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Orlando2312 (22.320 Kommentare)
am 03.12.2021 09:25

Is halt so. Vor Gericht wird Recht gesprochen, nicht Gerechtigkeit.

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kave84 (3.048 Kommentare)
am 03.12.2021 09:54

Warum klagen diese deutschen Saufbolde in Ischgl nicht die Chinesen direkt, die haben doch wahrscheinlich Corona erfunden?

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Orlando2312 (22.320 Kommentare)
am 03.12.2021 10:57

Wenn wer Corona erfunden hat, dann waren das die Feldermäuse in einer Höhle in Myanmar.

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spektator (2.077 Kommentare)
am 02.12.2021 18:51

"...Aus dem Epidemiegesetz könne keine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen abgeleitet werden..."
also damit bekommen alle fahrlässig handelnden Politiker einen Freifahrtschein (haben ja nicht Handy abgeben müssen...)

also es KANN gar niemand schuld sein...weil
a) entweder vorher bei der Formulierung dieses gesetzes ein Pfusch war
b) unsere pol. Elite (insbes. in den Ländern!) das verhindert hatte...

Egal, das was sich da in Tirol abgespielt hatte ...
na ja
der Bürger denkt sich seinen Teil!

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tulipa (3.265 Kommentare)
am 01.12.2021 18:18

Das geht mit Sicherheit bis zum europäischen Gerichtshof, da ist das Urteil noch lange nicht gesprochen.

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meisteral (11.750 Kommentare)
am 01.12.2021 16:21

Damit sind alle Träume von Gratisurlauben für deutsche und österreichische Gäste gestorben, gut so!

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hasta (2.848 Kommentare)
am 01.12.2021 16:15

Recht haben und recht bekommen sind eben zwei paar Schuhe.

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snooker (4.427 Kommentare)
am 01.12.2021 15:51

Gut so - der "Prozesshansl" Kolba kann sich brausen gehen.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 01.12.2021 16:10

Ich denke der hat ganz gut abkassiert vorm "brausen gehen"

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soling (7.432 Kommentare)
am 01.12.2021 15:48

BRAVO, so sehen also die Rechte der Bürger aus.

Haftet eigentlich irgendein Politiker für sein TUN ??

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 01.12.2021 16:12

Typisch, Rechte haben wollen aber bei Pflichten stellt man sich taub und schreit "Diktatur"

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teja (5.864 Kommentare)
am 01.12.2021 15:31

die Viroler haben alles richtig gemacht.

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