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Bisher 20 Covid-Fälle bei Vollimmunisierten in Österreich

Von nachrichten.at/apa   05.Mai 2021

Sechs Betroffene eines solchen "Impfdurchbruchs" sind in der Folge verstorben, bei zwei weiteren wurde ein Krankenhausaufenthalt gemeldet, geht aus dem wöchentlichen Nebenwirkungsbericht des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hervor. SARS-CoV-2-Infektionen ohne Erkrankungssymptome werden nicht mitgezählt. Im Fall von Covid-19-Impfstoffen sind für einen vollständigen Impfschutz herstellerabhängig ein bis zwei Dosen notwendig und danach muss eine gewisse Zeitspanne zur Entwicklung einer entsprechenden Immunantwort abgewartet werden. Eine auftretende Covid-19-Erkrankung wird dann als Impfdurchbruch gemeldet, wenn nach der zweiten Dosis ein Zeitraum von sieben Tagen bzw. nach der einzigen Dosis ein Zeitraum von 28 Tagen oder mehr verstrichen ist.

Alle gemeldeten Erkrankungsfälle von Geimpften betrafen bisher den Hersteller Biontech/Pfizer. Mit diesem Vakzin wurden allerdings auch die meisten Impfungen durchgeführt und mit AstraZeneca sind durch das längere Intervall bis zur zweiten Dosis erst vergleichsweise wenig Menschen in Österreich voll immunisiert. Bis zum Ende des Berichtszeitraums am 30. April waren 3.132.230 Impfungen im E-Impfpass eingetragen. 2.168.070 Dosen des Biontech/Pfizer-Vakzins, 287.555 von Moderna und 676.580 Einheiten von AstraZeneca wurden bis dahin verabreicht, hält das BASG fest.

Bei diesen drei Impfstoffen sind im Unterschied zum bis dahin in Österreich noch nicht verimpften Johnson&Johnson-Vakzin zwei Dosen vorgesehen. Laut Impf-Dashboard des Gesundheitsministeriums hatten am 30. April 846.193 Menschen in Österreich eine zweite Dosis erhalten. Sieben Tage zuvor, am 23. April, waren es demnach 782.684. Dieser Zahl stehen in Relation die bisher 20 gemeldeten Fälle gegenüber, in denen die erhoffte Schutzwirkung ausgeblieben ist.

Das Ausbleiben einer Wirkung bei einer Impfung ist "besonders relevant und sollte in jedem Fall gemeldet werden", betont das BASG. Die betroffene Person muss SARS-CoV-2 positiv getestet sein und zusätzlich Symptome wie z.B. Fieber, Kurzatmigkeit, Husten oder Geruchs- bzw. Geschmacksverlust haben. Eine Infektion ohne erkennbare Erkrankung wird laut BASG deshalb nicht als Impfdurchbruch eingestuft, da die aktuell zugelassenen Covid-19-Impfstoffe zur Verhinderung von Erkrankungen entwickelt wurden.

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29. März 2024