Bierwirt in Untersuchungshaft: "Es geht ihm nicht so gut"
Der 42 Jahre alte Bierwirt soll seine Ex-Partnerin in deren Wohnung vor den Augen ihres Nachbarn erschossen haben. Nun wurde der Tatverdächtige auf die Krankenstation der Justizanstalt (JA) Josefstadt verlegt. "Es geht ihm nicht so gut", sagte Verteidiger Gregor Klammer am Montagnachmittag.
Einen Bericht der Tageszeitung "Österreich", demzufolge die getötete Frau - eine 35 Jahre alte Krankenschwester - wenige Tage vor den tödlichen Schüssen ihre Beziehung zu dem Verdächtigen beendet haben soll, konnte Klammer nicht bestätigen. Darüber habe er mit seinem Mandanten noch nicht gesprochen.
Ausgezogen und Wodka getrunken
Der Bierwirt war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert, nach Informationen der APA zog er sich nach den Schüssen seine Oberbekleidung aus, setzte sich in den Innenhof der Gemeindebauanlage in der Winarskystraße, trank aus einer Wodkaflasche und kollabierte, als er von der Polizei festgenommen wurde. Wie die Landespolizeidirektion später mitteilte, soll der Mann über drei Promille intus gehabt haben, was am Montag zu Spekulationen über eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit führte.
Dazu meinte der erfahrene Gerichtsmediziner Christian Reiter, der seit Jahrzehnten für die Justiz Gutachten erstattet: "Man kann bis zur Alkoholvergiftung zurechnungsfähig bleiben." Bei der Beurteilung, ob eine derart hochgradige Berauschung vorliegt, dass sie eine Zurechnungsunfähigkeit bewirkt, komme es nicht auf den gemessenen Alkoholwert an, betonte Reiter. Jeder Mensch habe bezüglich Alkohol unterschiedliche Toleranzgrenzen und vertrage Alkohol anders. Ausschlaggebend sei daher, ob sich aus dem Verhalten einer alkoholisierten tatverdächtigen Person schließen lasse, dass diese im Tatzeitpunkt noch zu zielgerichtetem Handeln und Wahrnehmen der unmittelbaren Umgebung fähig war.
Robert Berger (ORF) berichtet über den Mord in Wien: