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Baby starb in Salzburger Klinik: Strafantrag gegen zwei Ärzte

Von nachrichten.at/apa   21.Oktober 2019

Laut Opferanwalt Stefan Rieder wurde gegen zwei weitere Ärzte, gegen die ebenfalls ermittelt wurde, ein Strafantrag eingebracht.

Der kleine David war am 16. April 2018 daheim über ein Sofa gestürzt, woraufhin ein Muttermal an der Wange zu bluten begann. Aus Vorsicht, dass es zu keiner Infektion kommt, brachten die Eltern das Kind damals gleich ins Spital. Obwohl der Bub nicht nüchtern war - er hatte zuvor etwas gegessen -, wurde ein sofortiger Eingriff unter Narkose vorgenommen. Kurz nach Beendigung der Operation hat der Bub Erbrochenes eingeatmet. Elf Tage nach den Komplikationen ist er im Krankenhaus gestorben.

Ein kinderchirurgischer Gerichtsgutachter kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Operation auch später hätte erfolgen können, und zwar dann, wenn David wieder nüchtern gewesen wäre; die Frist beträgt sechs Stunden. Zudem seien zum Zeitpunkt des Eingriffes noch nicht alle Möglichkeiten zur Blutstillung ausgeschöpft worden. Die Operation sei nicht so dringlich indiziert gewesen, um das Aspirationsrisiko bei einem nicht nüchternen Kind in Kauf nehmen zu müssen. Die vorliegende Blutung wäre bei einer Druckbehandlung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Stillstand gekommen. Dem Gutachten aus dem Bereich Anästhesiologie zufolge hätte bei der Verstärkung der Narkose ein Schlauch zur künstlichen Beatmung gelegt werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte im "Fall David" wegen grob fahrlässiger Tötung gegen fünf Ärzte und gegen die Salzburger Landeskliniken nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ermittelt. Bei den Medizinern handelte es sich um einen Kinderchirurgen und einen Anästhesisten, die mittlerweile vom Dienst suspendiert wurden, sowie um ein dreiköpfiges Notfallteam in dem Krankenhaus.

Das Verfahren gegen das Notfallteam und gegen die SALK nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz "ist eingestellt worden", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Montag auf Anfrage der APA. Was das Notfallteam betrifft, so sei aufgrund der Sachverständigengutachten davon auszugehen, dass diesen Personen kein medizinisches Fehlverhalten nachgewiesen werden könne, das für das Eintreten des Todes medizinisch kausal gewesen wäre, erklärte Neher. Und den SALK sei kein Organisationsverschulden anzulasten, das sich in Zusammenhang mit dem tragischen Tod des Kindes ausgewirkt hätte.

Zu dem Verfahren gegen die beiden anderen Ärzte machte der Staatsanwaltschaftssprecher keine Angaben. Opferanwalt Stefan Rieder, der eine Vorab-Information erhalten hatte, erklärte auf APA-Anfrage, "es wurde ein Strafantrag gegen den Kinderchirurgen und den Anästhesisten eingebracht". Es sei von einer grob fahrlässigen Tötung auszugehen. "Für die Eltern des Buben ist eine rasche strafrechtliche Abhandlung ein wichtiger Bestandteil der Trauerverarbeitung", betonte der Salzburger Rechtsanwalt. "Der eingebrachte Strafantrag ist der nächste Schritt. Ich hoffe auf eine zügige Hauptverhandlung."

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