Seisenbacher: U-Haft wegen Fluchtgefahr verhängt
WIEN. Über den österreichischen Ex-Judoka Peter Seisenbacher ist am Samstag Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr verhängt worden.
Wie Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, sagte, wurde dieser Beschluss von einem Journalrichter gefällt. Der ehemalige Sportler verzichtete auf Rechtsmittel.
Seisenbacher machte vor dem Richter keine Angaben und verzichtete auch auf die Anwesenheit seines Rechtsanwalts, Bernhard Lehofer. Die U-Haft ist nicht befristet, da die Anklage bereits eingebracht wurde, so Salzborn. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Lehofer besuchte Seisenbacher gestern in der Justizanstalt Wien-Josefstadt. "Ich konnte ein paar Stunden mit ihm sprechen", sagte Lehofer. "Er lässt ausrichten, dass er wohlauf ist und gut behandelt wird."
Wie berichtet, ist der 59-Jährige am Donnerstag kurz vor 17 Uhr am Flughafen Wien-Schwechat gelandet. Damit ist die knapp dreijährige Flucht von Seisenbacher vor der österreichischen Justiz endgültig zu Ende. Im Dezember 2016 hätte der Prozess gegen den zweifachen Olympiasieger beginnen sollen.
Seisenbacher wird vorgeworfen, zwei minderjährige Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Bei einem dritten Vorfall soll es bei dem Versuch geblieben sein. Doch der Ex-Judoka erschien nicht im Verhandlungssaal, sondern tauchte in der Ukraine unter. "Die Flucht war halt wahrscheinlich eine Reaktion aus Verzweiflung. Man kann sich schon verstecken, aber man kommt dem halt nicht aus", sagt Franz Haugeneder, Ex-Präsident des Judoverbandes ÖJV, der Seisenbacher viele Jahre kannte.
Justiz scheiterte an Ukraine
Gut sieben Monate nach seiner Flucht ist der einstige Ausnahmesportler, für den die Unschuldsvermutung gilt, in Kiew aufgespürt und festgenommen worden. Doch die ukrainischen Behörden ließen den Wiener wieder frei, lieferten ihn nicht an Österreich aus. Die heimische Justiz hat sich seit August 2017 vergeblich um die Auslieferung bemüht. Vor einem Jahr hat auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz bei einem Besuch in der Ukraine von Präsident Petro Poroschenko vergeblich auf eine "rasche Entscheidung" gedrängt.
Ein Asylantrag von Seisenbacher ist im November 2017 von der Ukraine abgelehnt worden. Danach ließ der 59-Jährige juristisch nichts unversucht, um trotz aufrechter Ausreiseverpflichtung bleiben zu können.
Der Ex-Judoka soll aber bereits im Februar 2018 versucht haben, mit einem falschen Reisepass die Ukraine in Odessa zu verlassen. Er wurde damals gefasst und nach kurzer Haft wieder auf freien Fuß gesetzt. Vor genau einer Woche scheiterte auch sein zweiter Versuch, dieses Mal hat die Ukraine Seisenbacher aber ausgeliefert.
"Strafrechtlich hat die Flucht keine Auswirkungen", sagt Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts Wien. Die Anklage sei weiterhin gültig, der Prozess könne jederzeit fortgesetzt werden. Bis zu einem neuen Hauptverhandlungstermin werde es aber noch einige Zeit dauern. "Es ist schade um diesen riesengroßen Sportler. Wenn er unschuldig ist, wird es hoffentlich rauskommen und wenn nicht, wird er eh seine Strafe kriegen", sagt Judoka Franz Haugeneder. (mpk/nieg)
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Seisenbacher bekommt seine gerechte Strafe!
Ist er leicht schon durch den Rechtsstaat verurteilt worden? Nein! Das einzige Urteil ist dein Vorurteil!
Sollte sich die Unschuld herausstellen, ist auch ein Freispruch ein gerechtes Urteil.
Die Fluchtgefahr als Grund für die U-Haft scheint mir aber schon etwas übertrieben, er ist doch so froh, dass es vorbei ist. Man könnte ihn ja in einer schönen Pension mit Fussfesseln unterbringen, oder nicht?
Kasperl!
Gut so.
U-Haft ist sicher wegen Fluchtgefahr. Was anderes wäre kabarettreif.
interessant. sowas hat orlando bei der "einzelfälle" noch nie geschrieben........
OMG NIkita, wie kann man bloss so doof sein???
Frag deine Mutter, möglicherweise weiß sie mehr über dich.
U-Haft mit anschließender Sicherheits Verwahrung bis ans Lebens Ende, so was verwerfliches wie diesen pädofielen Verbrecher darf man nie wieder frei lassen!
Zuerst sollte man ihn aber erst mal vor Gericht stellen, meinen Sie nicht auch? Vor dem Urteil gilt für jeden zunächst mal die Unschuldsvermutung.
Nie wider!
Genau!
Zlachers
Was würden Sie wohl sagen, wenn Sie jemand Drecksau und Pädophiler schimpft ?
Es kann nicht oft genug gesagt werden, solange es keine Verurteilung gibt, gilt die Unschuldsvermutung, Punkt.
ZLACHERS, Selbstgerechtigkeit ist keine Gerechtigkeit, sondern Blindheit für die eigene Unzulänglichkeit.