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Auftragsmörder im Darknet gesucht: 15 Jahre Haft für 53-Jährigen

Von nachrichten.at/apa, 21. November 2023, 19:22 Uhr
Der Angeklagte beim Prozess in Wiener Neustadt am Dienstag. Bild: SOPHIA KILLINGER (APA)

WIENER NEUSTADT. Weil er im Darknet einen Auftragsmörder für seine Ex-Partnerin gesucht und dafür Geld überwiesen haben soll, hat ein 53-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt 15 Jahre Haft erhalten. Der Mann wurde wegen zweifach versuchten Mordes als Bestimmungstäter schuldig gesprochen.

Der IT-Experte hatte die Vorwürfe zunächst bestritten und von "blöder Spielerei" gesprochen, aber schließlich ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Baden soll heuer Ende Februar unter dem Pseudonym "Sunnyboy" auf einer Darknet-Seite ein Inserat geschalten haben, in dem ein Auftragsmörder für seine ehemalige Lebensgefährtin gesucht wurde. Die Frau sollte so von einem Auto überfahren werden, dass es wie ein Unfall aussieht. In dem Inserat wurden auch persönliche Daten und eine Beschreibung der Frau, deren Gewohnheiten, deren Lebensgefährten sowie deren Wohnadresse angegeben und Fotos übermittelt.

Der Niederösterreicher soll in Folge Bitcoins im Gegenwert von 9.000 US-Dollar (rund 8.220 Euro) überwiesen haben. Zur Tatausführung soll er konkrete Zeiträume vorgegeben haben. Entsprechende Chats, darunter der finale Auftrag, konnten laut dem Staatsanwalt gesichert werden. "Sie quält Kinder. Der Job ist also ziemlich dringend", hieß es zur "Zielperson" laut Übersetzung in einer englischsprachigen Nachricht. Als ein Interessent mehr Geld forderte, fand sich ein anderer Nutzer, der zusagte, den Auftrag um 10.000 US-Dollar (rund 9.133 Euro) innerhalb von fünf Tagen auszuführen. In Folge überwies der 53-Jährige erneut Geld.

Der Hinweis an die österreichischen Behörden war Anfang März von Interpol Manchester gekommen, in Folge wurde die Frau überwacht und unter Polizeischutz gestellt. Die Niederösterreicherin wurde von der Exekutive mit dem Mordplan konfrontiert und nannte ihren früheren Partner als möglichen Auftraggeber. Nach umfassenden Ermittlungen u.a. im Darknet und Observationen klickten Ende April für den Angeklagten die Handschellen.

Die Staatsanwaltschaft ortete das Motiv in einem Streit um die Obsorge für den gemeinsamen Sohn zwischen dem Angeklagten und dessen früheren Lebensgefährtin. Der 53-Jährige meinte anfangs, er habe im Darknet eine Fantasie ausgelebt, um Ballast loszuwerden und Frust abzubauen, "das hat nichts mit der Realität zu tun". Im Laufe der Verhandlung änderte er jedoch seine Verantwortung und bekannte sich schuldig. In seiner Einvernahme vor der Polizei hatte der 53-Jährige von einer "Affekthandlung, um ausschließlich mein Kind zu schützen", gesprochen. Im Zuge einer Befragung wurde auch eine Nachricht an den Auftragnehmer verfasst, um den geplanten Mord zu stoppen.

"Heimtückischer Mordauftragsversuch"

"Ich bin der Meinung, dass es ihm definitiv ernst war", meinte die Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten. Sie berichtete in ihrer Einvernahme in Abwesenheit ihres Ex-Partners von "Psychoterror" durch den Beschuldigten mit "Erniedrigungen und Schikanen" sowie Überwachung. Die Frau hatte "Todesangst" und "leidet bis heute an den psychischen Folgen", sagte der Privatbeteiligtenvertreter.

Der Staatsanwalt sah im Schlussvortrag einen "heimtückischen Mordauftragsversuch", der aus Sicht des Beschuldigten "die Lösung familiärer Probleme bewirken sollte". Die Tat sei vor dem Hintergrund einer Reihe von Frauenmorden zu sehen. Vonseiten der Verteidigung mit Rudolf Mayer und Manfred Arbacher-Stöger hieß es, der 53-Jährige habe nicht wahrhaben wollen, dass er zu so einer Tat fähig sei. "Es tut mir sehr leid. Ich wollte das wirklich nicht", sagte der Angeklagte in seinen Schlussworten.

Die Entscheidung der Geschworenen für einen Schuldspruch in den Abendstunden fiel einstimmig. Zudem muss der Angeklagte seiner Ex-Partnerin fast 29.000 Euro zahlen. Der Beschuldigte nahm das Urteil an. Es ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

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