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Asylgesetz: Abschiebeschutz für Untergetauchte

03.Juli 2021

Im Fall der missbrauchten und getöteten Leonie ermitteln die Strafverfolgungsbehörden auch gegen einen 23-jährigen Afghanen, der diese Woche als dritter (von bisher insgesamt vier) Verdächtigen festgenommen wurde.

Der Asylwerber ist einschlägig vorbestraft: Wie eine Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten den OÖN bestätigte, ist der Mann am 15. Mai 2020 rechtskräftig wegen Körperverletzung, schwerer Nötigung und sexueller Nötigung verurteilt worden. Bei dem Sexualdelikt ging es darum, dass der Asylwerber eine damalige Mitbewohnerin "zur Duldung einer sexuellen Handlung" gezwungen hatte. Das Urteil lautete 24 Monate Freiheitsstrafe, davon sechs unbedingt. Der Asylwerber wurde aber nicht abgeschoben. Er sei untergetaucht, habe sich seinem Beschwerdeverfahren entzogen und dadurch einen "Abschiebeschutz" erwirkt, hieß es.

Auf OÖN-Anfrage bestätigte dies Thomas Friedrich, der Leiter der Stabsabteilung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Das Gericht habe aber nur das geltende Asylgesetz angewendet. Dieses sieht zum einen vor, dass Antragsteller bis zur Rechtskraft der Entscheidung nicht abgeschoben werden dürfen. Zudem greife die Vorschrift über die "Einstellung des Verfahrens": Demnach bleibe das (nicht rechtskräftige) Verfahren bis zu zwei Jahre lang in Schwebe, wenn sich der Asylwerber "dem Verfahren entzogen hat" – was ex lege zu einem "faktischen Abschiebeschutz" führe, so Friedrich. Wie lange gilt diese Regelung schon? "Seit 2005."

Debatte über Sicherungshaft

Unterdessen startete Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (VP) erneut die Diskussion über eine "Sicherungshaft" für Asylwerber: "Bei besonders gefährlichen Rechtsbrechern wird man sich überlegen müssen, ob man sie verwahrt", sagte sie in den "Vorarlberger Nachrichten." Es gehe ihr um die Zeit, bis entschieden sei, ob ein Straftäter das Land verlassen müsse, so Edtstadler. FP-Chef Herbert Kickl warf der ÖVP "doppeltes Spiel" vor: Sie habe die "Sicherungshaft" und andere FP-Vorschläge stets "hintertrieben".

VP-Klubchef August Wöginger verlangte unterdessen von der SPÖ die Rücknahme einer Resolution, die auf dem Parteitag auf Antrag der SP-Jugendorganisationen beschlossen worden war. Der Resolution zufolge solle Österreich keine Abschiebungen in Länder mit höchster Risikostufe (wie Afghanistan) durchführen. "Wie steht Oberösterreichs SP-Chefin Birgit Gerstorfer dazu?" wollte VP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer wissen. Gerstorfer erklärte – wie zuvor SP-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch - auf OÖN-Anfrage, dass es für die SPÖ außer Frage stehe, "dass Asylwerber, die schwere Strafdelikte begangen haben, in ihrer Herkunftsländer abgeschoben werden". (staro)

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19. April 2024