ARBÖ: Punsch trinken und Autofahren – eine gefährliche Kombination

Am kommenden Wochenende öffnen die heimischen Christkindlmärkte ihre Pforten. Allerdings: Bereits ein Punsch kann gesetzliche Promillegrenze von 0,5 sprengen.
Der ARBÖ rät, nach dem Punschen das Auto stehen zu lassen und den Heimweg „öffentlich" anzutreten. Auch Motorradfahrer und Radler sollten keinen Punsch trinken. Durch den relativ hohen Alkoholgehalt reicht bereits ein Punsch um die gesetzliche Promillegrenze zu sprengen.
Nicht nur für die motorisierten Fahrzeuglenker gilt Vorsicht beim adventlichen Punschen. Auch Führerscheinbesitzern, die alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs sind, drohen Geldstrafen und/oder Führerscheinentzug - ganz abgesehen von der Gefahr, welche die Lenker für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer erzeugen. Schon eine Tasse Punsch kann die Reaktionsfähigkeit beeinflussen, was bittere Konsequenzen mit sich ziehen kann", so Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich. Eine Geldstrafe kann dabei noch als "glimpflich geendet" bezeichnet werden.
Alkoholische Heißgetränke wie Punsch, Glühwein und Jager-Tee sind zwar treue Begleiter durch die kalte Jahreszeit, aber tückisch: Durch die kalten Außentemperaturen trinken sich Punsch & Co besonders schnell und der tatsächliche Alkoholgehalt wird dabei unterschätzt. Dazu kommt, dass diese Getränke meist sehr zuckerhaltig sind. Der Zucker fördert die Durchblutung der Magen-Darm-Schleimhaut. So wird der Alkohol schneller vom Körper aufgenommen.
Die durchschnittliche Alkoholkonzentration von Punsch liegt bei etwa 7,6 Volumenprozent. Umgerechnet bedeutet das, dass eine Person mit einem Körpergewicht von 55 Kg nach nur einem Punsch ca. 0,6 Promille im Blut erreicht, und somit bereits die gesetzliche 0,5 - Promillegrenze überschreitet.
Geldstrafen und Führerscheinentzug
Bei einer Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze ist mit Strafen und rechtlichen Konsequenzen zu rechnen: zwischen 0,5 und 0,8 Promille werden bei Alkoholkontrollen Geldstrafen zwischen 300 Euro und 3.700 Euro verhängt. Zudem ist die alkoholisierte Autofahrt ein Vormerkdelikt. Ab 0,8 Promille wird der Führerschein für mindestens ein Monat abgenommen, der Alko-Lenker angezeigt (Strafrahmen 800 Euro bis 3.700 Euro), die Weiterfahrt untersagt und ein Verkehrscoaching angeordnet. Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, kann zudem Probleme mit der Versicherung bekommen: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden nicht. Übrigens ist auch Fahrradfahren ab 0,8 Promille mit erheblichen Rechtsfolgen verbunden.
Der ARBÖ empfiehlt auf Nummer sicher zu gehen und den eigenen Wagen stehen zu lassen, stattdessen Öffis zu benutzen oder ein Taxi zu rufen – so kann locker flockig gefeiert werden, ohne dabei sich selbst und andere zu gefährden. Für alle, die selbst fahren wollen: Punsch alkoholfrei!