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Arbeitsrechtler raten zu Vorsicht bei Auslandsreisen

Von nachrichten.at/apa, 17. Juni 2020, 12:52 Uhr
Die Österreicher reisen öfter, dafür ist ihr Urlaub kürzer
(Symbolbild) Bild: APA/dpa

WIEN. Zwar dürfen Österreicher jetzt wieder in viele Länder weitgehend unbeschränkt reisen, doch wer sich im Auslandsurlaub mit dem Coronavirus infiziert und deswegen nicht arbeiten kann, verliert möglicherweise seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und im schlimmsten Fall seinen Job, warnen Arbeitsrechtsexperten.

Das berichten der "Kurier" und die "Presse". 

Das Außenministerium sieht für 31 europäische Länder, darunter alle Nachbarländer Österreichs, ein "hohes Sicherheitsrisiko", explizite Reisewarnungen gibt es in Europa für Großbritannien, Schweden, Spanien, Portugal, die Türkei, Russland, die Ukraine, Weißrussland und die Lombardei (Italien). Außerhalb Europas gibt es Reisewarnungen etwa für die USA und Brasilien.

Kehrt ein Arbeitnehmer aus deinem Corona-Risikogebiet zurück oder besteht aus anderen Gründen der Verdacht, dass er sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss der Arbeitgeber ihn vom Dienst freistellen, wenn Homeoffice nicht möglich ist, erklärte Birgit Vogt-Majarek, Partnerin bei SMS Rechtsanwälte, laut "Presse". Es drohe dann der Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung oder gar der Jobverlust. Reisen in Gebiete, für die es eine Reisewarnung gebe, würden als grob fahrlässig eingestuft und es seien dann sogar Schadenersatzansprüche seitens des Arbeitgebers denkbar, warnte Vogt-Majarek.

"Generell unterliegt der Arbeitnehmer gegenüber seinem Dienstgeber einer Treuepflicht", sagte Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz, zum "Kurier". Seiner Einschätzung nach ist man als Arbeitnehmer jedoch rechtlich auf der sicheren Seite, solange man in Länder reist, für die es keine Reisewarnung gibt. Wenn man sich dort im Urlaub mit Corona ansteckt, dann ist man ab dem dritten Tag der Erkrankung im Krankenstand. Muss der Arbeitnehmer nur in Quarantäne, dann gilt laut Felten die Rechtsmeinung, dass der Dienstgeber bis zu einer Woche Ausfall weiterhin bezahlen muss. Dies könnte sich Corona-bedingt auf zwei Wochen verlängern. Wer sich jedoch in einem Land infiziert, für das eine Reisewarnung besteht, dem drohen dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung, warnte auch Felten.

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10  Kommentare
10  Kommentare
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FakeNewsLeser (2.157 Kommentare)
am 18.06.2020 10:50

Mr. Mega Wumms und Konsorten , was soll bei deren Regelungen auch schon rauskommen, alles fällt immer auf die kleine Frau den kleinen Mann zurück weil sie nicht die Cojones haben eindeutige Regeln mit all ihren Vor und Nachteilen durchzudrücken, denn dann jammern ja ihre Geldgeber sofort wieder;

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 18.06.2020 09:56

Eigenverantwortung und vor allem Denken ist nicht abgeschafft worden. Für die Kaskomentalität ist sicher kein Platz! Risikovermeidung sollte doch Platz haben in den spassbetonten Gehirnen mancher Mitbürger.

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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 18.06.2020 09:27

Diese Verunsicherertrotteln treiben ihr böses Spiel ungestraft weiter.

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hbert (2.296 Kommentare)
am 17.06.2020 20:00

Wem soll man etwas glauben?
Minister Schalenberg hat in einem Interview mehrmals bestätigt, dass nur ein Reisehinweis besteht, aber keine Reisewarnung!
Also keine arbeitsrechtliche Handhabe, wenn man mit dem Virus zurückkommt, solange man jene Bereiche, für die eine Warnung existiert (Lombardei, ..) nicht betritt.
Arbeiten wir wirklich nur mehr für die Anwälte, weil man den Ministeraussagen auch nicht trauen kann, nach dem Grundsatz "das müsste erst ausjudiziert werden"?
Worauf kann sich der einfache Bürger noch verlassen?
Mir graut vor dieser massiven Tendenz!

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hbert (2.296 Kommentare)
am 17.06.2020 19:50

Wem soll man etwas glauben?
Minister Schalenberg hat in einem Interview mehrmals bestätigt, dass nur ein Reisehinweis besteht, aber keine Reisewarnung!
Also keine arbeitsrechtliche Handhabe, wenn man mit dem Virus zurückkommt, solange man jene Bereiche, für die eine Warnung existiert (Lombardei, ..) nicht betritt.
Arbeiten wir wirklich nur mehr für die Anwälte, weil man den Ministeraussagen auch nicht trauen kann, nach dem Grundsatz "das müsste erst ausjudiziert werden"?
Worauf kann sich der einfache Bürger noch verlassen?
Mir graut vor dieser massiven Tendenz!

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thila (380 Kommentare)
am 17.06.2020 17:55

Dann muß man halt mit arbeiten gehen.
Es bleibt ja einen gar nichts anderes übrig. Wie wird grob fahrlässig definiert? Jetzt haben sie wieder etwas mit dem sie einschüchtern können. Was ist wenn ich mich in Österreich anstecke? Ist das dann auch grob fahrlässig?

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Domin1k (383 Kommentare)
am 17.06.2020 13:52

Auf derstandard.at liest man dazu folgendes: "Doch Alexander Tomanek von der Arbeiterkammer sagt, dass Arbeitnehmer, die in Länder reisen, wo eine Sicherheitswarnung besteht, Gefahr laufen, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu verlieren. Und zwar dann, wenn sie an Corona erkranken und nach ihrer Rückkehr nicht arbeiten können.
Grob fahrlässig?
Wer "grob fahrlässig" seine Erkrankung selbst verschuldet, habe keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, so Tomanek. Bei aufrechter Sicherheitswarnung könnten Arbeitgeber argumentieren, dass es grob fahrlässig wäre, wenn man hinfährt und erkrankt. Der Arbeitsrechtler Martin Risak hält dagegen: Sofern man sich an die Regeln im Ausland wie daheim hält, etwa Abstand halten, würde selbst bei einer Ansteckung keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen."

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 17.06.2020 13:08

Dann verlängert man den Urlaub eben um 2 Wochen.

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zivi111 (600 Kommentare)
am 17.06.2020 13:03

Na hoffentlich lässt sich die österreichische Fremdenverkehrswirtschaft diese völlig unsachliche Reisewarnung der Regierung etwas kosten....

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Gerd63 (7.766 Kommentare)
am 17.06.2020 13:34

So wie der berühmte Ostererlass ......

Den Leuten etwas Angst machen und schon sind sie gefügig.

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