Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Anwalt soll 550.000 Euro veruntreut haben: Drei Jahre Haft

Von nachrichten.at/apa   18.Juni 2019

Der ehemalige Jurist, der auf die Veräußerungen von Liegenschaften spezialisiert war, war in der Verhandlung am Dienstag vollinhaltlich geständig und wurde - nicht rechtskräftig - zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt.

Seit 2013 hatte er in seiner Kanzlei finanzielle Probleme. "Ich war ein guter Rechtsanwalt, aber ein schlechter Geschäftsmann", sagte er der Schöffensenatsvorsitzenden Claudia Bandion-Ortner. Er habe die Abrechnungen seiner Klienten "schleißig" behandelt, bis es im November 2013 einen ersten, kurzfristigen Engpass gab. Da kam er erstmals auf die Idee, Gelder von einem Fremdgeldkonto auf ein Honorarkonto der Kanzlei zu überweisen. Als er wieder flüssig war, habe er den Betrag gleich wieder rücküberwiesen.

In den Jahren darauf habe er immer wieder "hin- und herjongliert". "Das ist keine Entschuldigung, schlicht Dummheit", sagte der 50-Jährige. Mehr als 30 Opfer und fehlende Gelder in der Höhe von mehr als einer halben Million Euro waren die Folge.

Als der Druck zu groß wurde, erstattetet er im September 2018 Selbstanzeige. Seine Klienten waren nämlich verwundert, dass nach Liegenschaftskäufen die Grunderwerbssteuer monatelang nicht überwiesen wurde und sie daher nicht ins Grundbuch eingetragen wurden. Neben der Veruntreuung waren auch Urkundenfälschung und Fälschung besonders geschützter Urkunden angeklagt, da der ehemalige Rechtsanwalt zur Verschleierung auch Kontoauszüge und gerichtliche Ladungen fälschte.

Mildernd wurden das reumütige Geständnis, sein Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie der ordentliche Lebenswandel gewertet, erschwerend die vielen Opfer und das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen. Während der Beschuldigte das Urteil annahm, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.

copyright  2024
19. April 2024