Anklage verzichtet auf Berufung: Freispruch für Vater rechtskräftig
INNSBRUCK. Nach dem einstimmigen Freispruch für einen 39-Jährigen, der laut Anklage seinen behinderten Sohn ermordet haben soll, verzichtet die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel.
Nach dem Freispruch in einem Mordprozess am Landesgericht Innsbruck für einen 39-Jährigen, dem vorgeworfen worden war, seinen geistig beeinträchtigen Sohn im Sommer 2022 in die Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol geworfen und dadurch getötet zu haben, verzichtet die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel.
Dies bestätigte Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr am Freitag. Das von den Geschworenen einstimmig gefällte Urteil war somit rechtskräftig.
"Urteil ist klar"
Das Urteil des Schwurgerichts sei "klar" ausgefallen, sagte Mayr. Auch sehe man keinen Hinweis auf Fehler in der Verhandlung und damit keinen Grund für eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). An dem durch die Geschworenen gefällten Freispruch gebe es somit "nichts zu rütteln". Die Verteidiger des 39-jährigen Deutschen seien bereits informiert.