Amtsleiter erstochen: Opferfamilie klagt Republik
DORNBIRN/INNSBRUCK. Republik soll 150.000 Euro zahlen, weil Täter trotz Rückkehrverbot nicht festgehalten wurde.
Im Fall Soner Ö., der im Februar 2019, wie berichtet, den Leiter der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstach, hat nun die Opferfamilie die Republik auf Schadenersatz verklagt. Die Größenordnung liege bei 150.000 Euro, berichteten am Donnerstag die Vorarlberger Nachrichten unter Bezugnahme auf die Rechtsanwälte der Familie. Die Republik solle dafür haften, dass der Mann nach seinem Asylantrag am 6. Jänner 2019 nicht festgehalten wurde.
Unbefristetes Rückkehrverbot
Ö. wurde im Jänner vergangenen Jahres wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 17. Februar wird in Innsbruck die Berufungsverhandlung über die Strafhöhe stattfinden.
Hinsichtlich der Frage, ob Ö. nach seinem Asylantrag in Österreich hätte festgehalten werden können, gehen die Meinungen auseinander. Das Innenministerium etwa bestreitet das. Ö. wuchs in Vorarlberg auf, fiel immer wieder polizeilich auf und wurde mit unbefristetem Rückkehrverbot in die Türkei abgeschoben.
"Schubhaft nicht geprüft"
Dennoch reiste er zehn Jahre später – eben im Jänner 2019 – wieder ein und suchte um Asyl an. Laut der Opfervertreter hätte das Asylverfahren gar nicht eingeleitet werden dürfen. "Die Möglichkeit einer Schubhaft wurde nicht geprüft", sagte Anwalt Stefan Denifl. Die Behörde habe massive Verfehlungen zu verantworten, ergänzte sein Kollege Nicolas Stieger.
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