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AK erstritt für Köchin in Niederösterreich 31.433 Euro

Von nachrichten.at/apa, 22. April 2019, 13:26 Uhr

WIEN. Von einem besonders dreisten Fall der Unterbezahlung berichtet die Arbeiterkammer Niederösterreich.

Eine 47-jährige Köchin ist nach 31 Dienstjahren in einer Gastwirtschaft im Weinviertel gekündigt worden, von ihrem Arbeitgeber erhielt sie zum Abschied 1.433 Euro. Was der Frau zu wenig vorkam und sie sich an die Arbeiterkammer (AK) wandte. 

Diese stellte nach Eigenangaben fest: Der Köchin wurde der Lohn für 283 Überstunden, 59 Urlaubstage und Abfertigung nicht bezahlt. "Nach einer Intervention der AK Niederösterreich beim ehemaligen Dienstgeber musste dieser seiner Ex-Bediensteten letztlich 31.433 Euro netto auf ihr Konto überweisen", so die Kammer am Ostermontag in einer Aussendung.

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32  Kommentare
32  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Gerd63 (7.766 Kommentare)
am 22.04.2019 22:11

Und deshalb muss die AK abgeschafft werden, verkündet die WK.

Die Firmen dürfen doch nicht an ihren illegalen Methoden gehindert werden.

Wenn jetzt noch irgendein Arbeiter glaubt, die AK wäre nutzlos,
Ist er wohl der billigen Propaganda der Blauen aufgesessen.

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HerrVOLVO (2.330 Kommentare)
am 22.04.2019 21:15

Da hat die Registrierkasse nicht funktioniert, oder?

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 23.04.2019 05:26

Der ist mit der Kasse aufgewachsen und dafür ist was anderes verkümmert.

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betterthantherest (33.770 Kommentare)
am 22.04.2019 20:54

Die armen Gastronomen.

Und dann wundert sich diese Branche, dass kein vernünftig denkender Mensch mehr in diesem Wirtschaftszweig arbeiten möchte.

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mcgyver (347 Kommentare)
am 22.04.2019 20:04

Diese Sklavetreiber sollten veröffentlicht werden.

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keinLehrer (928 Kommentare)
am 22.04.2019 14:45

Die AK hat auch die Abschaffung des Karfreitags als Feiertag für die Evangelischen udgl vor dem EUGH erstritten, oder?

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 22.04.2019 14:49

NEIN.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 22.04.2019 14:52

Karfreitag-Feiertag soll für alle gelten, sagt EuGH
—- DiePresse.

Was du meinst, war der Kurz.

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keinLehrer (928 Kommentare)
am 22.04.2019 19:00

Nein, im Urteil steht nichts von einem Feiertag für alle, sondern das diese Regelung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht (Gleichheitsgrundsatz). Zwei Möglichkeiten: Abschaffung oder Feiertag für alle.

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watergate2000 (1.468 Kommentare)
am 22.04.2019 19:37

So und daher kannst nicht behaupten, die AK hätte das erstritten.
Dieses Murks Gesetz mit persönlichen Eiertag hat der Kurze und sein Bumsti verbrochen. Während deren Bimaz werken darf wie er will

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ichauchnoch (9.778 Kommentare)
am 22.04.2019 17:14

Warum nein? Die AK hat sich doch im Auftrag eines AK-Mitglieds an den EUGH gewandt oder etwa nicht?

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Orlando2312 (22.250 Kommentare)
am 22.04.2019 20:58

Falsch! Vor dem EuGH hat die Privatperson geklagt, die AK ist nur der Verpflichtung nachgekommen, Rechtsbeistand zu leisten.

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tradiwaberl (15.589 Kommentare)
am 23.04.2019 11:01

Stimmt.
Aber die AK hat NICHT den Feiertag abgeschafft. Das hat die Regierung ganz alleine gemacht !!!
Alternativen (menschenfreundliche) hätte es gegeben.

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ichauchnoch (9.778 Kommentare)
am 22.04.2019 13:58

Und orauf bezieht sich jetzt "AK erstritt..." ?

Wen der Dienstgeber sofort auf den Vorhalt der AK bezahlt hat, war das ja kein Streit, oder?

Es könnte ja sein, dass der Dienstgeber keinen fähigen Lohnverrechner oder Verrechnerin hatte und daher eingesehen hat und zwar gleich nach Erhalt eines Schreibens der AK, dass er zu bezahlen hat.

Üblicherweise landen solche Fälle ja beim Arbeitsgericht, davon ist nichts zu lesen. Scheinbar ist es nur notwendig, einen reisserischen Titel zu finden, um einen Dienstgeber als mies hinzustellen.

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spacer (1.511 Kommentare)
am 22.04.2019 14:25

@ichauchnoch

Klar, sie haben natürlich völlig Recht, und da es sich zufällig genau um 30.000 Euro handelt, liegt die Schuld an der Buchhaltung.
Da war keine Absicht dahinter 😁

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ichauchnoch (9.778 Kommentare)
am 22.04.2019 19:34

Wenn sich der Lohnverrechner in 31 Dienstahren jeden Monat um ca. 80 Euro verrechnet hat, dann kommen die 30.000 Euro zusammen.
Also bitte das kann passieren, aber das Wort erstritten ist damit noch ungeklärt. Der Dienstgeber hat, auf den/die Fehler aufmerksam gemacht, sofort bezahlt, also hat die Arbeiterkammer nicht erstritten, oder???
Ein Streit bedeutet, dass man über eine Sache nicht gleicher Meinung ist, aber wenn einer seinen Fahler sofort einsieht, dann ist rein gar nix erstrittten, oder?

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glingo (4.940 Kommentare)
am 22.04.2019 20:08

nur zur Info damit du das nächste mal keine FakeNews verbreitest

Wer Lohn- und Gehaltsansprüche geltend machen will, darf damit nicht zu lange warten. Denn auch sie können verjähren und verfallen. Darum sollte man die Fristen kennen. Lohnforderungen verjähren regulär gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahre

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 23.04.2019 05:08

Da war der Brocken schlicht und einfach die Abfertigung alt nach 31 Jahren, mit Überstunden und Urlaubsanspruch kommt das nicht zustande.

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haraldkoenig (1.150 Kommentare)
am 23.04.2019 09:07

Lohnansprüche - und das ist eigentlich ein Skandal - verfallen oft schon nach wenigen Monaten! Hier sollte mal dringend nachgebessert werden, für mich nicht nachvollziehbar...

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Franz66 (1.056 Kommentare)
am 23.04.2019 09:22

Gleichgültig wie, er hat ihr die Ansprüche vorenthalten.

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Franz66 (1.056 Kommentare)
am 23.04.2019 09:25

Nur noch nebenbei; Forderungen außerhalb der 3 Jahresfrist sind verjährt; es kann sich daher nur um Forderungen der letzten 3 Jahre handeln.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.04.2019 16:45

warst du dabei? Die AK stellte die Forderung in den Raum, sicher auch die Gerichtskosten, und der Dienstgeber zahlte. Am allerwenigsten hast du erstritten oder hättest was erstritten. So schauts aus.

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tatwaffe (883 Kommentare)
am 22.04.2019 14:30

Es könnte auch anders gewsesen sein und der Dienstgeber war mies.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 22.04.2019 15:40

Wäre der Dienstgeber nicht mies (gewesen), hätte er ohne Aufforderung seine Schuldigkeit getan.

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glingo (4.940 Kommentare)
am 22.04.2019 20:11

Die Köchin suchte das Gespräch mit dem Ex-Chef, doch der wollte nicht mehr zahlen. Schließlich wandte sich die Frau an die AK Niederösterreich und die Experten dort stellten nach Prüfung des Falls fest: Der Arbeitgeber hatte die Frau tatsächlich um viele tausend Euro geprellt.

31 Jahre lang hatte eine 47-Jährige als Köchin in einer Gastwirtschaft im Weinviertel gearbeitet, im Februar wurde sie gekündigt. Besonders gemein: Der Arbeitgeber zahlte ihr zum Abschied gerade einmal 1.433 Euro. Der 47-Jährigen kam das viel zu wenig vor, schließlich hatte sie noch 59 Urlaubstage sowie 283 Überstunden offen und auch keine Abfindung bekommen.

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Franz66 (1.056 Kommentare)
am 23.04.2019 09:20

Sind sie Wahlspender?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 22.04.2019 13:56

Gut so !

wir werden zukünftig sicher noch mehr solche Artikel zu lesen bekommen, denn die AK musss ich immer wieder beweisen .

Wohl gemerkt dass ich solche Urteile befürworte zwinkern

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ichauchnoch (9.778 Kommentare)
am 22.04.2019 17:13

Welches Urteil gab es in diesem Fall?Ich lese nur heraus, dass die AK sich an den Dienstgeber gewandt hat mit der Aufforderung nachzuzahlen, der Dienstgeber hat gezahlt und die Sache hat sich. Wo gibt es da ein Urteil? Das Arbeitsgericht wurde ja offenbar nicht eingeschaltet, weil der Dienstgeber sofort bezahlt hat.

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glingo (4.940 Kommentare)
am 22.04.2019 20:06

Ich weis zwar nicht was so ein Koch im Monat Geld bekommt
aber das da 30.000 Euro zusammenkommen ist das nicht erst seit gestern gelaufen
da hätte der Dienstgeber sicher ohne nachdruck bezahlt
wer weis ob da überhaut alles geltend gemacht werden konnte?

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( Kommentare)
am 22.04.2019 21:58

Bin kein Arbeitsrechtler, aber div. Ansprüch verjähren nach drei Jahren.

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haraldkoenig (1.150 Kommentare)
am 23.04.2019 09:07

Ja im besten Fall nach drei Jahren, manche Ansprüche verfallen bereits innert weniger Monate!

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( Kommentare)
am 22.04.2019 21:55

Vermutlich wurde das Arbeitsgericht eingeschaltet (war bei mir auch so), aber der Rechtsbeistand hat den Wirt überzeugt, dass eine Aussergerichtliche doch einiges billiger kommt ...
Das ist der übliche Weg.

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