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A4-Flüchtlingsdrama mit 71 Toten: Nun doch lebenslang für Haupttäter

Von OÖN, 21. Juni 2019, 00:04 Uhr
A4-Flüchtlingsdrama mit 71 Toten: Nun doch lebenslang für Haupttäter
Höchste Sicherheitsstufe im Gerichtssaal von Szeged: Die Angeklagten nahmen die Urteile ohne sichtliche Regung an. Bild: APA/AFP/ATTILA KISBENEDEK

SZEGED / PARNDORF. Vor einem Jahr waren die vier Schlepper noch zu jeweils 25 Jahren verurteilt worden

Mit erhöhtem Strafmaß für die vier Hauptangeklagten ist gestern im Verhandlungssaal von Szeged (Südungarn) das Berufungsverfahren im Fall der Tragödie von Parndorf beendet worden. Drei von ihnen erhielten lebenslange Haftstrafen ohne Chance auf vorzeitige Entlassung, der vierte lebenslang – er könnte nach 30 Jahren freikommen. Die Urteile sind rechtskräftig. Im ersten Prozess, der im Juni 2018 in Keczkemet geendet hatte, waren die vier mit jeweils 25 Jahren Haft davongekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen berufen.

Alle Opfer sind erstickt

Bei den Hauptbeschuldigten handelt es sich um einen Afghanen und drei Bulgaren: den Kopf der Schlepperbande, seinen Stellvertreter, den Fahrer des Kühl-Lkws, in dem die 71 Migranten erstickten, und den Lenker eines Begleitwagens. Sie waren wegen Mordes und Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung angeklagt, weil sie billigend den schrecklichen Tod der Flüchtlinge in Kauf genommen hätten.

Die Opfer hatten bereits eine halbe Stunde nach der Abfahrt in Ungarn mit Hämmern, Klopfen und Geschrei auf ihre verzweifelte Lage aufmerksam gemacht. Der Fahrer hatte dennoch die Tür nicht geöffnet. Die Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan waren am 26. August 2015 noch auf ungarischem Gebiet erstickt. Ihre Leichen wurden tags darauf in dem in einer Pannenbucht der Ostautobahn (A4) bei Parndorf im Burgenland abgestellten Lastwagen entdeckt. Selbst nach der Tragödie führte die Bande zwei weitere Schlepperfahrten durch. Insgesamt 1200 Flüchtlinge soll sie in den Westen geschmuggelt haben.

Begnadigung nach 40 Jahren?

Ohne ersichtliche Reaktion nahmen die vier Hauptangeklagten gestern die Urteile entgegen. Die übrigen zehn Beschuldigten in dem Schlepperprozess wurden zu Strafen zwischen vier und acht Jahren verurteilt. Zwei von ihnen sind derzeit flüchtig.

In Ungarn bedeutet lebenslange Haft ohne Bewährung, dass die Betreffenden frühestens nach vierzig Jahren einen Antrag auf Begnadigung stellen können. Das hatte Debatten um diese Strafform ausgelöst. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Ungarn zur Reform aufgefordert. Ungarn mit seinen chronisch überfüllten Gefängnissen beharrt dennoch auf der bisherigen rigorosen Rechtsprechung.

 

Chronologie

  • 27. August 2015: In einem Kühl-Lkw, der in einer A4-Pannenbucht im Burgenland steht, werden 71 Leichen gefunden. Unter den Toten: 4 Kinder.
  • 28. August 2015: Die Behörden geben die Festnahme von vier Männern in Ungarn bekannt.
  • 4. September 2015: Der damalige Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil gibt bekannt, dass die erstickten Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan kamen.
  • 11. September 2015: Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt vermeldet unter Berufung auf ein Gutachten, dass die 71 Flüchtlinge auf ungarischem Staatsgebiet gestorben sind.
  • 21. Juni 2017: Der Prozess beginnt am Gericht in Kecskemet. Die Angeklagten schieben sich gegenseitig die Schuld zu.
  • Am 14. Juni 2018 geht das Verfahren mit Schuldsprüchen gegen alle 14 Beschuldigten zu Ende.
  • 20 Juli 2019: Die Strafen gegen die Haupttäter werden verschärft: lebenslang.
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