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Wunschkennzeichen: Nazi-Codes fliegen raus

Von Carsten Hebestreit und Gerald Winterleitner   14.Februar 2015

Verkehrsminister Rudolf Streicher war es, der den Österreichern im Jahr 1989 die Chance auf ein Wunschkennzeichen für den fahrbaren Untersatz ermöglichte. Insgesamt rund 555.000 Nummerntaferl wurden von den Behörden seither bewilligt, Tendenz stark rückläufig. Im Vorjahr waren es rund 17.000 Kennzeichen, die beantragt wurden. Dafür mussten die stolzen Besitzer von lustigen Kreationen wie "OMA 99", "MAUSI 2" oder "WOZU 6" pro Stück 228,30 Euro hinblättern. Zugelassen sind diese Taferl für maximal 15 Jahre, danach muss die Gültigkeit verlängert oder das Kennzeichen zurückgeben werden.

Dieses Prozedere ist exakt geregelt. Doch was darf auf einem Wunsch-Taferl geschrieben stehen? Das Kennzeichen "PE - NIS 1" etwa ist – wie schon am 28. September 2013 im OÖN-Motorteil berichtet – der Behörde durchgerutscht. Taferl wie "MU - SCHI 1" eines steirischen Sportartikelhändlers oder "KI - LLA 1" waren bedingt originell.

"Ein Kennzeichen mit NSDAP war auch jetzt schon verboten", sagt Andrea Heigl, Sprecherin des Verkehrsministeriums. Kürzel wie "KZ" oder "SS" sind der Behörde aber schon mehrfach durchgerutscht. Künftig sollen jedoch Nazi-Codes wie "88" (Anm.: steht in der rechtsradikalen Szene für Heil Hitler, da H der achte Buchstabe des Alphabets ist), "18" (Adolf Hitler) oder "1919" (SS) verboten werden. Das Mauthausen-Komitee hat eine Liste ausgearbeitet, auf der 35 Buchstaben- und Zahlen-Codes angeführt sind. Darunter sind auch andere Buchstabenkombinationen wie "KKK" (Ku-Klux-Klan) und "ACAB" (All cops are bastards).

Im Frühjahr berät der zuständige Ausschuss im Verkehrsministerium, im Sommer soll die Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes gültig sein. Heigl: "Dann haben die Behörden eine konkrete Liste, was erlaubt ist und was nicht."

"Prinzipiell bewertet die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, was anstößig ist", sagt Heigl. Bei schlüpfrigen Codes komme es aber "auf die Sensibilität des Mitarbeiters" an. Eine Liste gebe es nicht. Allerdings werde künftig das "Kennzeichen immer in Verbindung mit dem jeweiligen Bezirk" betrachtet, dies sei bisher nicht der Fall gewesen, da immer nur der hintere Wunschteil des Taferls betrachtet worden sei. Ob dann etwa "X 69" in Steyr-Land ("SE") noch erlaubt sein wird, bleibt abzuwarten. "Mir sind noch keine diesbezüglichen Wünsche zu Ohren gekommen", sagt Cornelia Altreiter-Windsteiger, Bezirkshauptfrau Steyr-Land.

Die Liste der verbotenen KFZ-Codes:

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