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Wer Zweitbrille vergisst, wird gestraft

Von nachrichten.at   03.Oktober 2013

Eine Fahrt ohne Ersatzreifen - für viele undenkbar. Was die Zweitbrille im Auto anlangt, sind viele Lenker aber nachlässig. Geht die Brille nämlich verloren, wird die Autofahrt zum Blindflug. "Das Mitführen einer Ersatzbrille ist in Österreich Pflicht, wenn die Fehlsichtigkeit im Führerschein eingetragen ist – dasselbe gilt auch für Kontaktlinsenträger“, informiert Peter Gumpelmayer, Bundesinnungsmeister der Augen- und Kontaktlinsenoptiker.

Wer fehlsichtig ist und bei einer Verkehrskontrolle ohne Reservebrille erwischt wird, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen. "Minimum 36 Euro, im schlimmsten Fall können bis zu 2180 Euro kassiert werden", sagt Corinna Hotz vom ÖAMTC. Außerdem: Wer einen Unfall verursacht, hat zudem auch zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu tragen.

Gumpelmayer appelliert an erfahrene Autofahrer, die keine Brillenpflicht im Führerschein eingetragen haben, regelmäßig einmal jährlich zum Sehtest zum Augenoptikermeister zu gehen. „Wer im Straßenverkehr schlecht sieht stellt eine große Gefahr dar. Vor allem wenn es jetzt wieder schneller dunkel wird oder neblig ist, ist es lebensgefährlich, nicht perfekt zu sehen.“

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25. April 2024