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Unfall als "Mord"? Jetzt auch Fall in Österreich

04.März 2017

Verurteilt wurde der Todeslenker von Leogang noch nicht, doch am Donnerstagabend wurde über einen 42-jährigen norwegischen Touristen U-Haft wegen Mordverdachts verhängt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers "ernstlich für möglich" hielt und sich damit einfach abfand.

Zum tödlichen Unfallgeschehen war es am 20. Februar in Leogang gekommen. Der 42-Jährige war in seinem BMW mit weit überhöhter Geschwindigkeit auf der linken Fahrbahnseite unterwegs und rammte frontal einen entgegenkommenden Wagen. Der Einheimische (24) erlag seinen Verletzungen. Die Insassen im Auto des Skandinaviers, seine Frau und die beiden Kinder, wurden schwer verletzt. Auch der Todeslenker selbst erlitt schwere Verletzungen.

Kein Bremsmanöver

Maximal 80 km/h sind auf diesem Abschnitt erlaubt. Doch der 42-Jährige raste mit bis zu 150 km/h trotz Überholverbots auf der Gegenverkehrsspur. Der Mann hätte rechtzeitig auf die rechte Fahrbahn zurückfahren können, stellte nun ein Gutachter fest. Es gebe "keine Anhaltspunkte", dass der Lenker ein Bremsmanöver eingeleitet oder versucht habe, auszuweichen.

War der Norweger womöglich in Selbstmordabsicht unterwegs? "An Spekulationen wollen wir uns nicht beteiligen", sagt Staatsanwalt Robert Holzleitner. Der Beschuldigte habe bisher vom Recht zu schweigen Gebrauch gemacht. (staro)

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19. April 2024