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Unfall als "Mord"? Jetzt auch Fall in Österreich

04. März 2017, 00:04 Uhr
Unfall als "Mord"? Jetzt auch Fall in Österreich
Tödlicher Zusammenstoß Bild: FF Leogang

LEOGANG. Das Mord-Urteil in Berlin gegen zwei Raser, die bei einem illegalen Straßenrennen einen Unfall verursacht hatten, bei dem ein Unbeteiligter zu Tode gekommen war, wurde diese Woche nicht nur in Juristenkreisen heiß diskutiert. Jetzt gibt es auch in Salzburg einen vergleichbaren Fall.

Verurteilt wurde der Todeslenker von Leogang noch nicht, doch am Donnerstagabend wurde über einen 42-jährigen norwegischen Touristen U-Haft wegen Mordverdachts verhängt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers "ernstlich für möglich" hielt und sich damit einfach abfand.

Zum tödlichen Unfallgeschehen war es am 20. Februar in Leogang gekommen. Der 42-Jährige war in seinem BMW mit weit überhöhter Geschwindigkeit auf der linken Fahrbahnseite unterwegs und rammte frontal einen entgegenkommenden Wagen. Der Einheimische (24) erlag seinen Verletzungen. Die Insassen im Auto des Skandinaviers, seine Frau und die beiden Kinder, wurden schwer verletzt. Auch der Todeslenker selbst erlitt schwere Verletzungen.

Kein Bremsmanöver

Maximal 80 km/h sind auf diesem Abschnitt erlaubt. Doch der 42-Jährige raste mit bis zu 150 km/h trotz Überholverbots auf der Gegenverkehrsspur. Der Mann hätte rechtzeitig auf die rechte Fahrbahn zurückfahren können, stellte nun ein Gutachter fest. Es gebe "keine Anhaltspunkte", dass der Lenker ein Bremsmanöver eingeleitet oder versucht habe, auszuweichen.

War der Norweger womöglich in Selbstmordabsicht unterwegs? "An Spekulationen wollen wir uns nicht beteiligen", sagt Staatsanwalt Robert Holzleitner. Der Beschuldigte habe bisher vom Recht zu schweigen Gebrauch gemacht. (staro)

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12  Kommentare
12  Kommentare
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( Kommentare)
am 04.03.2017 12:53

Wenn schon nicht Mord,
dann zumindest Todschlag !
je nach den Umständen mit der Höchststrafe.

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jago (57.723 Kommentare)
am 04.03.2017 16:46

Ja himmiherrgottsaggramentzefixhalleluja traurig

Darum gehts doch den §-Juristen-§: War der Tod des Mitmenschen absichtlich und nur rücksichtslos in Kauf genommen.

Deswegen strampelns rum mit ihrer Ausglegerei, wo sie, die §-Fachleute-§, doch so gern den Legislativenlaien das Gesetzgebergschäft abnehmerten in Form eines Musterprozesses traurig

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( Kommentare)
am 04.03.2017 17:42

Also Jago !
unverständlicher könnte sich ein Jurist
auch nicht ausdrücken.

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jago (57.723 Kommentare)
am 04.03.2017 19:51

mea culpa, ich hanmi vertippt. "Auslegerei"

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hausmasta (916 Kommentare)
am 04.03.2017 12:47

Eins noch:
Sichere Autobahnen gibt es bei uns schon lange nicht mehr, weil die rechte Spur den LKW`s gehört. Benutzt man dann die Linke, kommen die Autos mit der Lichthupe.

Eigentlich gehörst du für diesen Satz schon bestraft:
"es wird auch niemand gezwungen, schneller zu fahren als erlaubt.
viele könnens eben nicht.
Nein, aber die Drängler zwingen dich dazu!

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jago (57.723 Kommentare)
am 04.03.2017 15:30

Der größte Fehler entsteht an der Rechtssprechung im Zusammenhang mit dem Spurwechsel: wenn ich von der rechten Spur rausfahre, um einen LKW zu überholen und dabei einen Raser auf der linken Spur übersehe, dann bin ich am Auffahrunfall schuld oder zumindest mitschuld.

Das haben sich die Juristen mit den Versicherungen so ausgeschnapst, obwohl der Raser vor sich die Situation viel besser überblickt als ich im Rückspiegel.

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hausmasta (916 Kommentare)
am 04.03.2017 12:41

Aber sicher doch, die Langsamfahrer sind gefährlich.
Den Fahrern auf der Autobahn mit der Lichthupe und 200 wird in Italien zB das Auto konfisziert.
Die haben mehr Verstand wie die Österreicher. Oder es gab mehr Tote als bei uns.
Willst du auch über die Begräbnisse mitreden?

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Patientin (510 Kommentare)
am 04.03.2017 12:53

Mahlzeit... grinsen

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hausmasta (916 Kommentare)
am 04.03.2017 12:55

Hoffentlich bist du nicht im KH!

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 04.03.2017 10:30

straßenrennen ohne rücksicht auf andere, im bewußtsein, andere zu gefährden, sind aufs schärfste abzulehnen und die betroffenen gehören demenstprechend bestraft.
-----
aber jemanden, der/die auf sicherer autobahn 200 fährt, als potenziellen mörder zu bezeichnen, ist ebenso völlig überzogen.
denn die langsamfahrer mit 80 sind genau so gefährlich
dann wäre jede/r auf deutschlands autobahnen ein raser.
----
es wird auch niemand gezwungen, schneller zu fahren als erlaubt.
viele könnens eben nicht.

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jago (57.723 Kommentare)
am 04.03.2017 16:38

Technisch nachgerechnet stimmt das aber nicht, leider!

Als in AT die 130 max eingeführt wurden, ist auch der Autobahnbau auf Kurvenradien für max. 150 umgestellt worden, in DE aber ist er immer noch auf 250 kmh eingestellt, außer im Osten.

Im Osten sind fast überall die ermüdenden 130-Tafelwälder bekannt.

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rotkraut (4.032 Kommentare)
am 05.03.2017 08:50

Nun, ihre spezielles Fachwissen ist erstaunlich. Das die Höchstgeschwindigkeit aber zur Mindestgeschwindigkeit wurde ist mir nicht bekannt, also sind die Kurvenradien belanglos sofern der Lenker seine Windungen im Kopf nicht gänzlich ausschaltet und wenn er/sie das tut, dann reicht auch eine Gerade zum Ausleben des Wahnsinns.

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