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Tierschützer freigesprochen: Richterin kritisierte Ermittler

03.Mai 2011

Dabei begann der letzte Prozesstag mit der geplanten Verkündung der Urteile durch die Richterin des Landesgerichts Wiener Neustadt gewohnt konfliktgeladen.

Die Richterin berief sich auf eine Entscheidung der Justizverwaltung und wählte für die Bekanntgabe ihrer Entscheidung einen kleinen Gerichtssaal aus, der gerade einmal den Prozessbeteiligten selbst und einer Handvoll Journalisten Platz bot. Für die von der Strafprozessordnung vorgesehene übrige „Öffentlichkeit“ gab es eine Videoübertragung im Schwurgerichtssaal.

Wie so oft in den vergangenen 14 Prozess-Monaten verließen einige Angeklagte aus Protest den Saal. Die Polizei ging auf den Gängen im Gerichtshaus gegen lautstarke Sympathisanten des angeklagten Tierschützers Martin Balluch vor. Ein Protestbewegter ließ Konfetti in den Verhandlungssaal regnen.

Die Urteilsverkündung samt Begründung der Richterin, die zweieinhalb Stunden dauerte, verwandelte die aufgeheizte Stimmung nach und nach in Wohlgefallen. Denn Richterin Arleth sprach die 13 Angeklagten nicht nur vom umstrittenen Vorwurf der „Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 278a Strafgesetzbuch frei, sondern auch von den übrigen kleineren Delikten, wie Sachbeschädigungen, Nötigungen und angeblichen Tierquälereien bei einer Zuchtschweine-Befreiungsaktion.

„Wo es keine kriminelle Vereinigung gibt, kann es auch keine Beteiligung daran geben“, führte Arleth ihr Urteil aus. Die Angeklagten hätten sich auch mangels Vorsatzes nicht strafbar gemacht. Bei den übrigen von der Staatsanwaltschaft angeklagten Delikten entschied sich Arleth mangels vorliegender Beweise für den Grundsatz: „Im Zweifel für die Angeklagten.“

Mit überraschend heftigen Worten kritisierte die Richterin das Verhalten der Kriminalpolizei. Der Einsatz der viel zitierten verdeckten Polizeiermittlerin mit dem Decknamen „Danielle Durand“ sei ab dem Jahr 2008 rechtswidrig, weil ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft gewesen.

Gegenteilige Aussagen des polizeilichen SOKO-Leiters Erich Zwettler seien eine „reine Schutzbehauptung“, sagte Arleth. Staatsanwalt Handler gab keine Erklärung ab.

Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

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25. April 2024