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Rauchverbot auch in Zelten und Hotels

09.Juli 2015

Der Geltungsbereich des generellen Rauchverbots, das gestern im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen wurde, geht weit über die Gastronomie hinaus.

Die Einschränkungen im Tabakgesetz, die ab 1. Mai 2018 in Kraft treten, gelten für alle öffentlich zugänglichen Räume, in denen Speisen und Getränke ausgegeben werden. Und das Verbot gilt überall dort, wo öffentliche Aktivitäten "im Beisein von Kindern und Jugendlichen" stattfinden. Das Verbot gilt daher auch beispielsweise für Feiern in Pfarrheimen, Feuerwehrzeughäusern und Gebäuden von Sportvereinen. Auch Bierzelte sind vom Verbot umfasst.

Ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen (auch nicht im Freien) soll es auf dem Gelände von Schulen, Internaten und allen anderen Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen geben. Auch in Mehrzweckhallen, in denen Veranstaltungen (etwa Bälle) stattfinden, darf künftig nicht mehr geraucht werden. Raucherzimmer in Gasthäusern gehören ab 2018 der Vergangenheit an. Nur noch in Gastgärten ist der blaue Dunst erlaubt. Hoteliers dürfen keine Raucher-Gästezimmer mehr anbieten. In Hotels wie auch auf Flughäfen sollen aber abgetrennte Raucherzonen möglich sein. Das Rauchverbot gilt auch für Wasserpfeifen und E-Zigaretten. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will damit die negative Vorbildwirkung des Rauchens auf Kinder und Jugendliche eindämmen. Rauchern drohen Strafen bis zu 1000 Euro, Wirten bis zu 10.000 Euro. Gastronomen, die ihr Lokal vor dem 1. Juli 2016 umbauen, erhalten eine steuerliche Prämie von 30 Prozent der Kosten.

"Paranoid und totalitär"

Heftige Kritik übte die Opposition an dem neuen Gesetz. Die FPÖ nannte das Gesetz "totalitär" und "paranoid". Die NEOS halten die neuen Vorschriften für einen "Murks". Die ÖVP sprach angesichts von 15 Prozent Todesfällen in der Bevölkerung von einem "wichtigen Signal", die Grünen von einem "historischen Beschluss".

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28. März 2024