Nach OGH-Urteil: Sind Tausende Testamente ungültig?
Ein Testament ist ungültig, wenn die Zeugen diese letztwillige Verfügung nicht direkt unterschreiben, sondern ihre Unterschrift auf ein eigenes Dokument setzen. Zu dieser Entscheidung kam der Oberste Gerichtshof (OGH), der einen Erbschaftsstreit in Vorarlberg entschieden hat.
Das Urteil könnte laut Anwälten richtungsweisend sein. Denn dass Testamente auf einem Extra-Zettel unterfertigt werden, war in Österreich bisher gängige Praxis. Experten raten, bereits verfasste Testamente prüfen zu lassen. Im Anlassfall klagte die Tochter einer Verstorbenen und bekam Recht.
Ihre Mutter hatte am Sterbebett Besuch von einer Freundin erhalten. Diese hatte einen Anwalt und zwei Sekretärinnen dabei und ließ die Sterbende ein maschinengeschriebenes Testament unterschreiben, das die Freundin zur Alleinerbin machte. In erster und zweiter Instanz erklärten die Gerichte die Willensverfügung als gültig.
Beim Obersten Gerichtshof bekam allerdings die gegen die letztwillige Verfügung klagende Tochter Recht.