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Maurer-Urteil: Ermittlung gegen Wirt wegen Falschaussage möglich

Von nachrichten.at/apa   11.Oktober 2018

Ob ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den 40-Jährigen eingeleitet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Dazu werden vom Richter die Verhandlungsprotokolle mit dem Urteil an die Anklagebehörde weitergeleitet. Falls es zur Anklage wegen falscher Zeugenaussagen kommen sollte, drohen dem Mann bis zu drei Jahre Haft. Richter Apostol hatte in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde. Apostol ist überzeugt, dass der Lokalbesitzer unter Wahrheitspflicht gelogen hat.

Am Donnerstag hatte der Anwalt des Bierlokal-Besitzers, Adrian Hollaender, volle Berufung angemeldet. Auch die Anwältin Maurers, Maria Windhager, wird das Urteil wegen übler Nachrede bekämpfen. Maurer müsste laut erstinstanzlichem Urteil 3.000 Euro an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro wären für die "erlittene Unbill" an den Kläger zu berappen.

Öbszöne Nachrichten als Auslöser

Maurer hatte im Mai veröffentlicht, dass sie vom Besitzer des Craft Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit sexuell anzüglichen Inhalten. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte Maurer.

Video: Dem Kläger, dem Besitzer des Craft-Beer-Shops, von dessen PC aus Maurer obszöne und beleidigende Nachrichten erhalten hatte, droht ein Verfahren wegen Falschaussage.

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