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Listerien-Prozess: Niemand ist an sieben Todesfällen schuld

Von nachrichten.at   18.September 2014

Das ist zumindest das Ergebnis des erstinstanzlichen Prozesses, der Donnerstagnachmittag in Graz zu Ende gegangen ist.

Drei Firmenverantwortliche erhielten Freisprüche, die beiden Geschäftsführer sowie das Unternehmen selbst (im Sinne der  Verbandsverantwortlichkeit) bekamen Schuldsprüche. Aber nicht wegen  des Deliktes der fahrlässigen Gemeingefährdung mit Todesfolge (Strafdrohung bis zu fünf Jahre Haft), sondern wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittelsicherheitsgesetz (fahrlässige Inverkehrbringung von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln -  bis zu zwei Jahre Haftstrafe). „Dass der Verzehr des Produktes kausal war für den Eintritt der Todesfolgen bzw. der Erkrankungen, war schlussendlich nicht nachweisbar“, sagt der Linzer Rechtsanwalt und Verteidiger Oliver Plöckinger.

Ein Ex-Geschäftsführer wurde zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Ein zweiter Ex-Chef wurde zu 12 Monaten bedingt sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Das Unternehmen erhielt eine Geldbuße von 100.000 Euro. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Ein Opfer, ein aus Linz stammender Arzt, der durch eine Listeriose-Erkrankung in ein Koma gefallen war und seither auf den Rollstuhl angewiesen ist, erhielt kein Schmerzengeld sondern wurde mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

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25. April 2024