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Korruption: Leichter Anstieg der Ermittlungen 2016

Von nachrichten.at/apa   22.März 2017

Als geklärt gilt ein Fall, wenn zumindest ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Das geht aus dem aktuellen Newsletter der seit 2010 bestehenden Behörde hervor. Demnach ist die Zahl der Ermittlungsverfahren im Vorjahr leicht gestiegen.

Insgesamt hat das BAK im Vorjahr 328 Ermittlungsverfahren selbst geführt, weitere 1.019 Fälle wurden von anderen Dienststellen behandelt. Die insgesamt 1.347 Ermittlungsverfahren bedeuten einen leichten Anstieg gegenüber 2015 (1.272 Fälle). Inklusive der gemeinsam mit anderen Dienststellen abgeschlossenen Fälle (in Summe 1.058) lag die Aufklärungsquote bei 80 Prozent.

Das BAK ist im Innenministerium angesiedelt und zuständig für Ermittlungen wegen Bestechung, Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch und ähnlichen Korruptionsdelikten. Das Verfahren kann aber auch an andere Dienststellen übertragen werden, wenn kein besonderes öffentliches Interesse an dem Fall besteht (etwa wegen der Bedeutung der Straftat oder der Person).

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28. März 2024