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Hitlergruß und Nazi-T-Shirt: Zwei Kroaten verurteilt

26.Juni 2018

Ein 54-Jähriger hatte bei der umstrittenen Veranstaltung den Hitlergruß gezeigt, ein 26-Jähriger hatte ein T-Shirt mit einem SS-Totenkopf getragen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

Die beiden Männer mussten sich jeweils vor einem Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger-Sorre verantworten. Die Geschworenen sprachen den 54-Jährigen am Nachmittag nach einer nicht einmal eine Stunde dauernden Verhandlung schuldig. Er nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Bereits vergangene Woche war ein 51 Jahre alter Kroate verurteilt worden, weil er bei dem Treffen am 12. Mai in Bleiburg die Hand zum Hitlergruß erhoben hatte.

Der 26-Jährige hatte bereits am Dienstagvormittag vor dem Schwurgericht Platz nehmen müssen. Er hatte bei der Gedenkveranstaltung ein T-Shirt mit einem aufgedruckten SS-Totenkopf und dem Spruch "Besser tot als rot" getragen. Das Handy des Angeklagten hatte weitere Hinweise auf seine Gesinnung zutage gebracht, erläuterte Staatsanwältin Bettina Dumpelnik. Zahlreiche Bilder mit Bezug zum Nationalsozialismus waren darauf, einige der Fotos zeigten auch den Angeklagten in eindeutigen Posen: Den Hitlergruß zeigend oder in einer Wehrmachtsuniform.

Vor Gericht bekannte sich der Mann schuldig: "Ich hatte nie die Absicht, irgendjemanden zu provozieren oder zu beleidigen, ich wollte einfach an der Gedenkfeier teilnehmen. 15 Minuten nachdem ich aus dem Bus gestiegen bin, bin ich dann schon festgenommen worden." Das T-Shirt habe er in einem Geschäft in Zagreb gekauft, in Kroatien habe er damit auch nie Probleme gehabt. Er habe gewusst, dass es sich bei dem Aufdruck um den SS-Totenkopf handelt, sei aber davon ausgegangen, dass er das T-Shirt auch in Österreich ungestraft tragen dürfte: "Mir war klar, dass es in Österreich illegal ist, zum Beispiel ein Hakenkreuz oder die SS-Rune zu tragen." Vor dem Ermittlungsrichter hatte der 26-Jährige noch ausgesagt, dass ihn die Symbolik der NS-Zeit fasziniere. Im Gerichtssaal schwächte der Mann das ab: "Es ist keine Faszination. Ich achte demokratische Rechte. Ich bin kein Krimineller." Auf die Frage von Richter Pöllinger-Sorre, warum er dann "hunderte solcher Bilder" am Handy habe, zuckte er mit den Schultern: "Dummheiten, ich weiß es nicht."

In seiner Begründung erklärte Richter Pöllinger-Sorre, dass sich sowohl das Geständnis als auch die Unbescholtenheit des Mannes mildernd auf die Strafhöhe ausgewirkt hätten, erschwerend sei aber die "besondere mediale Wirkung der Großveranstaltung" ins Gewicht gefallen. Auch der 26-Jährige, der seit der Gedenkfeier in Untersuchungshaft saß, hatte das Urteil angenommen, Staatsanwältin Dumpelnik gab keine Erklärung ab.

Die beiden Verhandlungen waren nicht die letzten zur Aufarbeitung der Umtriebe am heurigen Gedenktreffen: Bereits am Freitag dieser Woche stehen wieder zwei Kroaten in Klagenfurt vor dem Schwurgericht, die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Verstöße gegen das Verbotsgesetz vor.

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25. April 2024