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"Gut, dass sie tot ist": Lebenslang für Ehrenmord an afghanischer Schwester

Von OÖN, 23. August 2018, 00:04 Uhr
"Gut, dass sie tot ist": Lebenslang für Ehrenmord an afghanischer Schwester
Der mindestens 21 Jahre alte Afghane wurde von den Geschworenen einstimmig schuldig gesprochen. Bild: APA/HANS PUNZ

WIEN. Junge Frau wollte kein Kopftuch mehr tragen, ihr Bruder stach 28 Mal auf sie ein.

Sie war eine junge Frau, die sich von ihrem Vater und ihrem älteren Bruder nicht länger schlagen lassen, kein Kopftuch mehr tragen und von zu Hause ausziehen wollte: Und das war für eine in Wien lebende Afghanin das Todesurteil. Ihr älterer Bruder, laut Anklage war er zur Tatzeit älter als 21, passte seine Schwester am 18. September 2017 auf dem Schulweg ab und rammte ihr 28 Mal die 20 Zentimeter lange Klinge seines Kampfmessers in den Leib.

Gestern ist der Afghane wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Strafverteidiger Nikolaus Rast kündigte aber volle Berufung an, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist. "Mit dieser Tat haben Sie sich außerhalb der Gesellschaft gestellt, dafür kann es nur die Höchststrafe geben", sagte Richter Stefan Apostol bei der Urteilsverkündung. Das Motiv wurzle "in einem verschrobenen Ehrgefühl, das mit den Wertvorstellungen der mitteleuropäischen Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen ist."

Zum Bügeln gezwungen

"Sie wollte einen Neuanfang und hat sich den Zwängen der afghanischen Gesellschaft widersetzt", betonte Staatsanwalt Mario Bandarra. Bereits im Juli 2017 flüchtete die junge Frau vor ihrer Familie von Wien nach Graz in ein Krisenzentrum. Sie sei daheim geschlagen worden, wenn sie sich geweigert habe, T-Shirts zu bügeln, gab sie damals noch zu Protokoll. Außerdem schrieb der Vater ihr vor, dass sie ein Kopftuch tragen musste und allein nicht außer Haus gehen durfte. Denn auch einen ersten Freund dürfte das Mädchen gehabt haben. Doch die Familie konnte sie überreden, nach Wien zurückzukehren. Auch die Vorwürfe gegen den Vater und den Bruder zog sie bei der Polizei wieder zurück.

Vier Tage vor ihrem Tod zog die junge Afghanin erneut in ein Krisenzentrum in Wien. Den Betreuern erzählte sie, ihr Vater wolle sie in Afghanistan zwangsverheiraten. Am Tag ihres Todes passte der Bruder sie bei einer U-Bahn-Station ab, als sie zur Schule wollte. Nach der Festnahme sagte der mutmaßliche Täter, seine Schwester habe "keinen Respekt" gezeigt. – "Da habe auch ich keinen Respekt mehr vor ihr gehabt. Es ist gut, dass sie tot ist, weil sie die Ehre der Familie beschmutzt hat", sagte er zu den Ermittlern.

"Straftat wegen der Kultur"

"Ich gestehe. Ich habe eine Straftat wegen der Kultur begangen", sagte der Angeklagte gestern vor Gericht aus. Mehr wollte er dazu nicht mehr kundtun. Er und die Familie hätten nach der Flucht aus Afghanistan im Jahr 2013 "gewisse Sitten und Riten nicht abgelegt", betonte Anwalt Rast. Ein Streitpunkt im Prozess war gestern neuerlich das Alter des Angeklagten. Der Verteidiger behauptete, sein Mandant sei am 1. 1. 1999 geboren worden, daher gelte das Jugendstrafrecht und ein Strafrahmen von nur bis zu 15 Jahren Haft, und darüber müsse ein Jugendgericht entscheiden. Rasts Antrag, das Gericht wegen seiner falschen Zusammensetzung abzulehnen, wurde vom Senat freilich verworfen.

Grundlage war das Gutachten eines Anthropologen. Demnach wurde der Angeklagte im Mai 1996 geboren und war zur Tatzeit mindestens 21 Jahre alt. Auch die ermordete Schwester dürfte älter als wie ursprünglich angenommen 14 Jahre gewesen sein. Die Gerichtsmedizin ging von einem Alter von 17 bis 18 Jahren aus.

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