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Glawischnig klagte Tiroler wegen übler Nachrede

Von nachrichten.at/apa, 08. Februar 2017, 11:07 Uhr
Zitate der Woche: "Ich bin grantig..."
Eva Glawischnig Bild: APA

INNSBRUCK. Der Prozess von Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen einen Tiroler wegen übler Nachrede ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen.

Der 57-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro verurteilt, wovon die Hälfte bedingt nachgesehen wird. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, beide Seiten gaben keine Erklärung ab.

Glawischnig hatte eine Privatanklage gegen den Tiroler eingebracht, weil dieser auf Facebook ein Bild der Politikerin gepostet und ihr dabei Aussagen zu Asylwerbern in den Mund gelegt haben soll, die nicht von ihr stammten. Der Angeklagte muss außerdem eine Entschädigungszahlung in der Höhe von 400 Euro an die Grünen-Chefin leisten und das Urteil auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen.

Ein Vergleich, der bereits im Juli des vergangenen Jahres geschlossen worden war, war gescheitert. Laut dem Vergleich, der im August bereits rechtswirksam geworden war, hätte der Mann einen Entschädigungsbeitrag von 400 Euro zahlen müssen. Der Tiroler hatte sich zudem verpflichtet, das Posting zu widerrufen. Außerdem hätte er diesen Widerruf drei Monate lang auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen sollen. Der 57-Jährige hatte sich jedoch nicht an die Vorgaben gehalten, weshalb der Vergleich scheiterte.

Der Angeklagte bekannte sich vor Richterin Martina Kahn schuldig. "Ich habe nicht darüber nachgedacht. Ich dachte nicht, dass das so einen Wirbel macht", meinte der 57-Jährige. Es sei nie seine Absicht gewesen, Glawischnig zu beleidigen. Dass sich der Tiroler nicht an die Vorgaben des Vergleichs gehalten habe, sei seinen mangelnden EDV-Kenntnissen geschuldet, verteidigte der Anwalt des Angeklagten seinen Mandanten.

Die Richterin meinte in der Urteilsbegründung schließlich, dass sie zwar an der aufrichtigen Reumütigkeit des Angeklagten zweifle, er aber trotzdem ein Geständnis abgelegt habe, weshalb sie ihm die Hälfte der Strafe bedingt nachsehe. Auch der Entschuldigungsbrief, den der Tiroler bereits vor dem ersten Verhandlungstermin an Glawischnig schrieb, sei keine "ernst gemeinte" und keine "schöne Entschuldigung", so die Richterin.

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28  Kommentare
28  Kommentare
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KubaLibre (3.109 Kommentare)
am 10.02.2017 23:05

Die Eva kann man nur mehr bemitleiden...

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 08.02.2017 13:28

Also bei Verbote, beim verklagen und beim weinen sind diese grünen Politiker besonders schnell.

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driss (930 Kommentare)
am 08.02.2017 13:32

Bei Verboten von schädlichen Sachen kann man nicht schnell genug sein, wann wird endlich Glyphosat komplett verboten? Gibt noch mehr

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2good4U (20.892 Kommentare)
am 08.02.2017 13:46

Das Verbot von Verleumdung stammt nicht von den Grünen und eine Anzeige bzw. Klage ist in diesem Fall vollkommen gerechtfertigt.

Wär ja noch schöner wenn es erlaubt wäre anderen Aussagen in den Mund zu legen um gegen die Person Stimmung zu machen.

Da Sie aber sofort mit dem Finger auf das eigentliche Opfer und nicht auf den Täter zeigen gehe ich davon aus das sie FPÖ-affin sind?

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observer (22.818 Kommentare)
am 08.02.2017 14:15

Es geht um Ehrenbeleidigung und hier gibt es einen klaren Tatbestand. Aber der Tatbestand der Verleumdung ist juristisch ganz was anderes, da solltest dich vorher informieren, bevor du so was schreibst.

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2good4U (20.892 Kommentare)
am 09.02.2017 09:16

Was hat das bitte mit Beleidigung zu tun?

Wer anderen etwas "in den Mund legt" rückt diese in ein falsches Licht was ja wohl eher als Verleumdung zu werten ist?!

Aber darum ging es mir eigentlich gar nicht...

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observer (22.818 Kommentare)
am 09.02.2017 10:16

Da viele ja so gerne Quellenangaben, Beweise etc. haben - hier der Paragraf des Starfgesetzbuches bzgl. Verleumdung:

(1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.

Dies zur gefälligen Info.

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Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 10.02.2017 20:05

FPÖler zu sein ist ja keine negative Eigenschaft an sich... hat also nichts mit der Sache zu tun.

Übrigens wird auch von der FPÖ öfter Ehrendelikte vollkommen zu recht zur Anzeige gebracht.

Zukünftig wird auch nicht mehr reichen einzelne Buchstaben bei Beleidigungen auszutauschen.

Ich hoffe sie sehen dann auch diese Klagen aus gleichem Blickwinkel.

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gutmensch (17.802 Kommentare)
am 10.02.2017 22:42

FPÖler zu sein ist ja keine negative Eigenschaft an sich...

Doch

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sholey (1.360 Kommentare)
am 10.02.2017 23:00

- ja, gutmensch, so ist es.

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KubaLibre (3.109 Kommentare)
am 10.02.2017 23:16

Hci multinickerin.. Mir ist mittlerweile jede rechte Partei lieber als irgendeine linke. Mich zipf es an, für eure blöden Forderungen zahlen zu müssen. Ich will die ganze Welt definitiv nicht retten.

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sholey (1.360 Kommentare)
am 10.02.2017 23:21

Bin definitiv die falsche Adresse für deine Beschwerden!

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KubaLibre (3.109 Kommentare)
am 10.02.2017 23:23

Scherzkekserl

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KubaLibre (3.109 Kommentare)
am 10.02.2017 23:08

Die Grünen sind ein einziger Kasperlverrein..

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 11.02.2017 09:50

was anderes ist von diesen mimoserln nicht zu erwarten...

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observer (22.818 Kommentare)
am 08.02.2017 11:39

Man kann nicht was behaupten, was nicht der Wahrheit entspricht und jemandem Aussprüche in den Mund legen, die nicht wahr sind - das geht einfach nicht. Bei manchen reicht es ohnehin durchaus, wenn man die Wahrheit über sie und ihre Aussprüche schreibt - das diskreditiert und entlarvt solche schon mehr als genug.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 08.02.2017 11:30

Ob die Richterin nicht besser Volksschullehrerin werden sollte, wenn sie Entschuldigungen nach "Schönheit" berwerten will.

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( Kommentare)
am 08.02.2017 12:21

kleinEmil,
reicht es bei dir nicht das zu verstehen, was die Richterin gemeint hat in dem sie sagte: Auch der Entschuldigungsbrief, den der Tiroler bereits vor dem ersten Verhandlungstermin an Glawischnig schrieb, sei keine "ernst gemeinte" und keine "schöne Entschuldigung", so die Richterin.

Musst noch viel essen, damit du auch grösser wirst und es dann vielleicht doch verstehst! armerEmil.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 08.02.2017 13:16

Deine herablassenden Belehrungen kannst dir sonstwo hinstecken, grantiger alter Mann.

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driss (930 Kommentare)
am 08.02.2017 13:30

Du kennst dich nicht aus und willst auch nicht belehrt werden, folglich bist du integrationsunwillig. Wenn dir unsere Gesetze nicht passen, kannst ja woanders gehen, haben wir gelernt.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 08.02.2017 13:36

Du mich ebenfalls

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gerald160110 (5.668 Kommentare)
am 08.02.2017 14:34

küssen?

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 08.02.2017 18:32

mindestens zwinkern

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( Kommentare)
am 08.02.2017 13:57

kleinEmil,
geh s'meldeknopferl drucken. Du kannst wirklich nur haxlbeissen im Forum und andere blöd anlassen. Bist ein armseliger, nicht beneidenswerter Zeitgenosse, der nur austeilt aber wehe man streift nur an dich an, dann wirst ausfällig.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 08.02.2017 18:31

Ich drück kein Meldeknöpferl! Habs auch gesehen, dass deine Beschimpfungen offenbar in der Zensur nicht gut ankamen, hat aber nix mit mir zu tun.

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2good4U (20.892 Kommentare)
am 08.02.2017 13:47

Vielleicht hat sie ja ihre Wortwahl dem Niveau des Beklagten angepasst damit er es auch versteht was sie sagt?

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Orlando2312 (23.088 Kommentare)
am 08.02.2017 11:26

"Ich habe nicht darüber nachgedacht. Ich dachte nicht, dass ..."

Tja das Denken ist leider sehr aus der Mode gekommen. Da sitzt man daheim vorm PC und würgt einem anderen Menschen irgendetwas rein. Und man denkt sich nix dabei. Ich persönlich denke, dass die Strafe viel zu milde ausgefallen ist.

Die (un)sozialen Netzwerke sind sehr bedenklich geworden. Für viele Benutzer nur mehr eine Plattform für Beleidigungen, Schmähungen und Hasspredigten.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 08.02.2017 11:19

GUT SO !

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