Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    ANMELDUNG
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.
    '
gemerkt
merken
teilen

Gericht verbietet Mieter das Rauchen

20. Jänner 2015, 00:04 Uhr

WIEN. Nächtlicher Zigarrenrauch störte einen Wiener, dieser klagte daraufhin den Nachbarn.

In Österreich hat erstmals ein Gericht einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung untersagt. Wie "Die Presse" berichtet, hatte der Mann vornehmlich zwischen Mitternacht und 3 Uhr früh auf seiner Loggia beziehungsweise am geöffneten Fenster Zigarren geraucht. Ein schräg über ihm wohnender Mieter hatte sich dadurch im ungestörten Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt gefühlt, da der Geruch bis ins Schlafzimmer vordrang. Er klagte daraufhin auch im Namen des Vermieters auf Unterlassung einer Immission. Bereits der Vormieter hatte unter dem nächtlichen Raucher gelitten und den Mietvertrag vorzeitig aufgelöst. Neben der Geruchsbelästigung seien auch Atemwegserkrankungen seiner Kinder ausschlaggebend gewesen.

Das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt gab dem "Presse"-Bericht zufolge der Klage nun insofern statt, als es festlegte, dass ein Vermieter einen Mieter auf Unterlassung klagen kann, wenn dieser von der Wohnung einen "erheblich nachteiligen Gebrauch macht". Ein unter einem rauchenden Nachbarn leidender Mieter allein hat diesen Unterlassungsanspruch nicht.

Ein "erheblich nachteiliger Gebrauch" liegt nach Ansicht des Gerichts vor, wenn "durch das Produzieren von Zigarrenrauch andere Mieter vertrieben und Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung gegeben werden, zumal der Vermieter bei Leerständen einen Mietzinsausfall erleidet". Gleiches gelte, wenn Mieter, die sich belästigt fühlen, berechtigterweise den Mietzins reduzieren.

Die Unterlassungsverpflichtung wurde nicht auf gewisse Zeiten oder auf eine bestimmte Anzahl von Zigarren eingeschränkt. Vielmehr wurde eine generelle Unterlassung – auch in den eigenen vier Wänden – ausgesprochen, falls sich das Rauchen störend auf Nachbarn auswirkt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

mehr aus Chronik

Stadt Wien gibt Gottfried Küssel keinen Reisepass

Enorme Preisunterschiede: Manche Weihnachtsbäume 5 Mal so teuer

82-Jähriger und Tochter (56) sterben bei Unfall auf der A2 in Niederösterreich

ÖGK will 100 zusätzliche Kassenstellen noch heuer ausschreiben

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

41  Kommentare
41  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung
Aktuelle Meldungen