Gericht verbietet Mieter das Rauchen
WIEN. Nächtlicher Zigarrenrauch störte einen Wiener, dieser klagte daraufhin den Nachbarn.
In Österreich hat erstmals ein Gericht einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung untersagt. Wie "Die Presse" berichtet, hatte der Mann vornehmlich zwischen Mitternacht und 3 Uhr früh auf seiner Loggia beziehungsweise am geöffneten Fenster Zigarren geraucht. Ein schräg über ihm wohnender Mieter hatte sich dadurch im ungestörten Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt gefühlt, da der Geruch bis ins Schlafzimmer vordrang. Er klagte daraufhin auch im Namen des Vermieters auf Unterlassung einer Immission. Bereits der Vormieter hatte unter dem nächtlichen Raucher gelitten und den Mietvertrag vorzeitig aufgelöst. Neben der Geruchsbelästigung seien auch Atemwegserkrankungen seiner Kinder ausschlaggebend gewesen.
Das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt gab dem "Presse"-Bericht zufolge der Klage nun insofern statt, als es festlegte, dass ein Vermieter einen Mieter auf Unterlassung klagen kann, wenn dieser von der Wohnung einen "erheblich nachteiligen Gebrauch macht". Ein unter einem rauchenden Nachbarn leidender Mieter allein hat diesen Unterlassungsanspruch nicht.
Ein "erheblich nachteiliger Gebrauch" liegt nach Ansicht des Gerichts vor, wenn "durch das Produzieren von Zigarrenrauch andere Mieter vertrieben und Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung gegeben werden, zumal der Vermieter bei Leerständen einen Mietzinsausfall erleidet". Gleiches gelte, wenn Mieter, die sich belästigt fühlen, berechtigterweise den Mietzins reduzieren.
Die Unterlassungsverpflichtung wurde nicht auf gewisse Zeiten oder auf eine bestimmte Anzahl von Zigarren eingeschränkt. Vielmehr wurde eine generelle Unterlassung – auch in den eigenen vier Wänden – ausgesprochen, falls sich das Rauchen störend auf Nachbarn auswirkt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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