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Freisprüche von Vergewaltigung - Justiz lässt Kritik nicht gelten

Von nachrichten.at/apa   29.März 2018

Der Kritik, die sich in sozialen Netzwerken und Online-Foren Bahn gebrochen hat, sind am Donnerstag das Justizministerium und die Strafverteidiger entgegengetreten.

Das Gericht habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und sei nach einem ausführlichen und intensiven Beweisverfahren zum Schluss gekommen, dass die Beweislage nach dem Zweifelsgrundsatz nicht für Schuldsprüche ausreichend war, meinte der Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek: "Man muss bei allem Verständnis für das Opfer, das zutiefst bedauernswürdig ist, schon sehen, dass ein Gericht nicht darüber hinweg kann, wenn die Zweifel an einer Schuldvermutung zu stark sind."

Dass in diesem Fall im Ermittlungsverfahren "geschlampt" worden sei, wie es zuletzt in Medienberichten geheißen hatte, wies Pilnacek als unrichtig zurück: "Man hat mit der Betroffenen die üblichen Standarduntersuchungen im Krankenhaus Tulln gemacht. Ihre Verletzungen wie Kratzspuren und Striemen waren so hinreichend dokumentiert, dass kein gerichtsmedizinischer Sachverständiger beizuziehen war." Stattdessen habe man allerdings einen Gutachter das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung abklären lassen. "Die Staatsanwaltschaft hat alles gemacht, um den Fall zur Anklage zu bringen und dem Gericht eine fundierte Grundlage zur Beurteilung der Schuld der Angeklagten bieten zu können", betonte Pilnacek im Gespräch mit der APA.

"Skandalös und unerträglich" nannte Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache die nicht rechtskräftigen Freisprüche, gegen die die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat. Der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) ortete eine Benachteiligung "unserer Landsleute vor der Justiz (...) gegenüber Zuwanderern". Dazu bemerkte Pilnacek: "Von politischer Seite ist mir die Kritik zu massiv und vor allem nicht auf Tatsachen fußend." Das bekräftigte der Präsident der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen, Manfred Ainedter: "Insbesondere unsachliche Zurufe seitens der Politik sollten unterbleiben."

Grundsätzlich ist für Ainedter "die derzeitige Justizschelte nicht akzeptabel", wie er gegenüber der APA darlegte. Der gegenständliche Strafprozess sei beinahe zur Gänze unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden, "so dass die Verhandlung von außen gar nicht seriös beurteilt werden kann". Verfahrensverlauf und -ergebnisse in Strafverfahren wären natürlich kritisierbar, "aber nur nach rein sachlichen Kriterien. Die derzeitige Hetze ist ein massiver Angriff auf die Rechtsprechung in Österreich".

Unter Verweis auf den aktuellen Fall wiederholte Ainedter eine alte Forderung der Strafverteidiger nach Verankerung einer zweiten Tatsacheninstanz im Strafprozessrecht: "Gerade im Hinblick auf kontroversiell diskutierte Urteile wäre eine solche wünschenswert." Derzeit sei die erstinstanzliche Beweiswürdigung in Schöffen- oder Geschworenenverfahren de facto nicht bekämpfbar, da der Oberste Gerichtshof (OGH) Entscheidungen der Erstgerichte nur auf allfällige Feststellungsmängel und verfehlte rechtliche Beurteilungen überprüft.

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