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Fortpflanzungsgesetz: Lob und Kritik aus Oberösterreich

20. Jänner 2015, 00:05 Uhr
Neues Fortpflanzungsgesetz: Viel Lob, aber auch viel Kritik aus Oberösterreich
Erfüllt sich der Wunsch vom eigenen Kind nicht, sind betroffene Frauen bereit, sehr viel auf sich zu nehmen. Bild: colourbox.de

WIEN. Am Dienstag wird das Gesetz beschlossen. Experten fordern mehr Beratung für Eltern.

In Österreich ist sehr vieles von dem, was fortpflanzungstechnisch derzeit möglich ist, gesetzlich – noch – verboten. Die aus dem Jahr 1992 stammende Regelung wird reformiert; der Entwurf zum neuen Fortpflanzungsgesetz soll morgen im Nationalrat in Wien beschlossen werden.

Lesbischen Paaren soll dann eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ermöglicht werden.

Die Eizellenspende war bisher in Österreich verboten. Das wird jetzt anders: Die Spenderin darf nicht älter als 30, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein.

Präimplantations-Diagnostik: In Ausnahmefällen soll ein in künstlicher Befruchtung erzeugter Embryo bereits vor der Einpflanzung in die Gebärmutter untersucht werden dürfen.

"Die bei uns noch verbotene Eizellenspende führt zu einem regen Medizin-Tourismus nach Tschechien, wo dies seit Jahren erlaubt ist. Künftig können wir betroffenen Frauen diesen Weg und auch viel Geld ersparen", sagte Omar Josef Shebl, Leitender Oberarzt im Kinderwunsch-Zentrum an der Landes-Frauen- und Kinderklinik, gestern bei einer Pressekonferenz.

Martha Leeb, diplomierte Ehe-, Lebens- und Familienberaterin von der Schwangerschaftsberatungsstelle "Zoe", weiß, wie sehr ein unerfüllter Kinderwunsch besonders die weibliche Psyche belasten kann.

"Betroffene Frauen fühlen sich nicht vollwertig, vermissen den Sinn im Leben und glauben oftmals, versagt zu haben", sagt Leeb. "Leider ist dieses Thema nach wie vor tabu. Nur die wenigsten können darüber sprechen. Wer kein Kind bekommt, leidet im Verborgenen."

Die Veränderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes sieht sie auch kritisch. "Es wird Kinder geben, die unbekannte biologische Mütter und Väter haben. Das Wissen um die eigene Geschichte, um die eigene Herkunft trägt zur Entwicklung einer gelungenen Identität bei. Laut Befragungen klären etwa zehn Prozent der Eltern ihr Kind darüber auf, dass ihr biologischer Vater ein Samenspender war. Dieser Prozentsatz wird bei der Möglichkeit der Ei- und Samenspende nicht steigen – diese notwendige Aufklärung der Kinder müsste abgesichert werden."

Katholische Frauen überlegen

"Die Medizin gaukelt uns vor, dass alles möglich ist und wir alles selbst in der Hand haben", sagte Erika Kirchweger, Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung Oberösterreich. Sie fordert eine therapeutische Begleitung bei Unfruchtbarkeit. Zum Thema lesbische Paare und medizinisch unterstützte Fortpflanzung hat die Frauenbewegung noch keine offizielle Position. Das brauche mehr Zeit. (bar)

 

Tagung zum Thema

Diskussion: Am Freitag, 6. Februar, findet von 18.30 bis 21 Uhr im Haus der Frau in Linz eine Podiumsdiskussion zum Thema „Kinderwunsch unerfüllt?“ statt. Ärzte, Gynäkologen, Moraltheologen und Expertinnen diskutieren zum Thema, Eintritt: 10 Euro.

Seminar: Am Samstag, 7. Februar, findet von 9 bis 17 Uhr im Haus der Frau in Linz ein Paarseminar zum Thema „Kinderwunsch unerfüllt?“ statt. 120 Euro pro Paar.

Anmeldung zu beiden Veranstaltungen im Haus der Frau unter 0732/667026

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4  Kommentare
4  Kommentare
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zwetschke (157 Kommentare)
am 20.01.2015 09:29

Ich finde es nicht richtig wenn gleichgeschlechtliche paare kinder adoptieren, großziehen dürfen.
meiner meinung nach brauchen kinder sowohl einen vater als auch eine mutter.

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Zaungast_17 (26.399 Kommentare)
am 20.01.2015 09:38

sollten die dann ihre Kinder hergeben müssen!?

Auf die Güte des Umganges kommts an, nicht auf den Familienstatus! traurig

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zwetschke (157 Kommentare)
am 20.01.2015 09:43

auch bei alleinerziehern hat der andere elternteil ein besuchsrecht.
dann kümmert sich dieser um die kinder!!!!

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Zaungast_17 (26.399 Kommentare)
am 20.01.2015 09:51

die es nimmer gibt oder nicht gibt?

... es lässt sich drehen und wenden, meine Grundaussage bleibt die selbe!

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