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Contergan-Opfer erhalten Entschädigung

27. August 2010, 00:04 Uhr

WIEN. Fast 50 Jahre nach dem Auffliegen des Arzneimittelskandals um das Beruhigungsmittel Contergan sollen die Geschädigten in Österreich noch heuer eine einmalige Entschädigungssumme von insgesamt 2,8 Millionen Euro erhalten. Das gibt Gesundheitsminister Alois Stöger bekannt.

Der Wirkstoff Thalidomid wurde Mitte der 50er-Jahre bis Anfang der 60er-Jahre unter dem Produktnamen Contergan bzw. Softenon als – besonders für Schwangere gut verträgliches – Beruhigungsmittel verabreicht.

Schwere Missbildungen bei Neugeborenen an Armen, Händen oder der Wirbelsäule waren die Folge. Während in Deutschland, wo es rund 4000 Betroffene gab bzw. gibt, eine eigene Stiftung für monatliche Rentenzahlungen zuständig ist, ist in Österreich jahrzehntelang nichts geschehen.

Kürzlich hat Gesundheitsminister Alois Stöger dem Parlament gegenüber bekräftigt, eine einmalige Entschädigungssumme von 2,8 Millionen Euro für Thalidomidgeschädigte noch heuer auszahlen zu wollen.

„Personen, die ab dem Jahr 1956 geboren wurden, können im Prinzip als Geschädigte in Frage kommen“, heißt es aus dem Gesundheitsressort. Das Ministerium schaltete bis Ende März in Fachmedien wie der Ärztezeitung Aufrufe, dass sich Menschen mit Beeinträchtigungen, die womöglich durch den Wirkstoff Thalidomid herrühren und eine Entschädigung beanspruchen sollen, melden mögen.

„Die Meldephase ist nun abgeschlossen. Insgesamt sind nun 66 Personen registriert“, sagt Fabian Fußeis, Sprecher des Gesundheitsministeriums. Er betont, dass die Entschädigungszahlungen eine „humanitäre Sache“ seien. Nun prüfe eine Arbeitsgruppe aus Experten der Medizinuniversität Wien die einzelnen Fälle. „Die Prüfungen sind im Laufen. Es wird jedenfalls noch in diesem Jahr zu Auszahlungen der Entschädigungen kommen“, sagt Fußeis. Nicht eigens geprüft würden die Fälle jener sieben Österreicher, die bereits durch die deutsche Conterganstiftung als Geschädigte offiziell anerkannt seien. „Wir gehen natürlich davon aus, dass die deutsche Stiftung korrekt gearbeitet hat“, sagt Fußeis.

In Österreich war Contergan unter dem Namen Softenon bis zur Zurücknahme 1962 auf dem Markt. Anders als in Deutschland war es rezeptpflichtig. Die Zahl der Opfer ist daher in Österreich verhältnismäßig geringer als im Nachbarland. (staro)

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