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Bundestrojaner: Im Galopp zum Spitzelstaat?

Von Robert Stammler   05.April 2018

Es war zum Weinen: Im Vorjahr legte der Computer-Virus "wannacry" weltweit Tausende Unternehmen, aber auch Krankenhäuser und Bahnhöfe lahm. Dieser Erpressungs-Trojaner nutzte dabei Sicherheitslücken in Betriebssystemen aus, die der US-amerikanische Geheimdienst NSA wegen eigener Spionage-Interessen geheim gehalten hatte, anstatt sie durch Meldung an die Software-Entwickler beheben zu lassen.

Mit dem "wannacry"-Argument warnen heimische Kritiker nun eindringlich vor dem umstrittenen "Bundestrojaner", einer staatlichen Spionage-Software, deren Einsatzmöglichkeit zur Kriminalitätsbekämpfung im Zuge des geplanten "Sicherheitspakets" heuer im Parlament beschlossen werden soll. Heute tagen dazu der Innen- und der Justizausschuss im Nationalrat. Dass das Paket abgesegnet wird, ist wahrscheinlich, hat doch der Nationalrat den beiden Ausschüssen eine Frist bis zum 19. April gesetzt.

Anstatt Sicherheitslücken in Computersystemen zu bekämpfen, nutze der Staat im Gegenteil durch den Einsatz dieser Spionage-Trojaner solche Lücken aus, und das sei – Stichwort "wannacry" – eben ein riskantes Spiel, warnen die Protagonisten von "epicenter.works", einem Verein, der sich für Bürgerrechte und Datenschutz einsetzt. Ganz ähnlich sieht es der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), der in seiner Begutachtung kaum ein gutes Haar am geplanten Sicherheitspaket lässt. Zum Ankauf der Trojaner-Software (Kostenvoranschlag laut Regierungsentwurf 5,4 Millionen Euro) müsse der Staat auf Märkten mitbieten, auf dem sich auch Kriminelle tummeln. Und der Staat habe dann Interesse an der Geheimhaltung von Sicherheitslücken: "Dies bedeutet jedoch eine Gefährdung der gesamten kritischen Infrastruktur des Landes", warnen die Rechtsanwälte.

 

Was der Bundestrojaner kann: Die Software liest alle auf einem PC oder Handy gespeicherten Daten sowie den Datenverkehr (also auch den Aufruf von Internetseiten, Kommunikation über WhatsApp, das Nutzen von "Clouds") etc. ) aus. Dazu wird die Software entweder per E-Mail ("Spam") installiert, oder Beamte dringen heimlich in eine Wohnung oder eine Firma ein, um die Software händisch zu installieren. Es handelt sich um eine Art "Online-Hausdurchsuchung".

Wann darf der Trojaner zum Einsatz kommen? Der Einsatz ist bereits bei einem Verdacht auf geringe Vorsatztaten (ab einer Strafdrohung von mehr als sechs Monaten Haft) erlaubt. Allerdings nur, wenn der Berechtigte des Computergeräts (z. B. der Arbeitgeber, dem das Firmenhandy gehört) zustimmt. Ohne Zustimmung ist der Trojaner-Einsatz nur bei Terrordelikten und schweren Straftaten gegen Leib und Leben und Sexualdelikten ab einer Strafdrohung von mehr als fünf Jahren erlaubt. Mittels Trojanern überwacht werden können auch Unbeteiligte, von denen die Ermittler glauben, dass sie mit Tatverdächtigen online in Kontakt stehen.

Wie sieht der Rechtsschutz aus? Der Trojaner-Einsatz der Polizei muss von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Zusätzlich ist die Genehmigung des Haft- und Rechtsschutzrichters (früher Untersuchungsrichter) Voraussetzung.

"Wir bewegen uns klar Richtung Überwachungsstaat", sagt ÖRAK-Vizepräsident Bernhard Fink.

 

Das Aus für anonyme Wertkarten-Handys

 

Neben dem Bundestrojaner sieht das Sicherheitspaket auch weitere Maßnahmen vor.

Beim Kauf von "Prepaid"-SIM-Karten soll es künftig eine Registrierung geben, indem die „Stammdaten“ des Kunden erfasst werden. Die Details sollen per Verordnung geregelt werden.

Die Videoüberwachung wird ausgeweitet: Private Unternehmen mit "öffentlichem Versorgungsauftrag" (z. B. die ÖBB) müssen künftig alle Videobänder vier Wochen lang speichern, um der Polizei den Zugriff zu ermöglichen. Die Asfinag muss einen "Live-Zugriff" auf die Mautkameras gewähren.

"Quick Freeze": Statt der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung sollen bei einem Anfangsverdacht die Verbindungsdaten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft bis zu zwölf Monate gespeichert werden.

 

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19. April 2024