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Bub in Hallenbad vergewaltigt: Sechs Jahre Haft für Flüchtling

Von OÖN, 15. Juni 2016, 00:04 Uhr
Bub im Wiener Hallenbad vergewaltigt: Sechs Jahre Haft für Flüchtling aus Irak
Am ersten Verhandlungstag im April war der Iraker geständig, gestern wurde er zu sechsjähriger Haft verurteilt. Bild: APA/ROLAND SCHLAGER

WIEN. Zehnjähriger leidet seit dem Übergriff laut Gutachten psychisch; Urteil nicht rechtskräftig.

Es war am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling, als ein 20 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak einen zehnjährigen Schüler an der Hand packte, ihn in eine WC-Kabine drängte, die Tür von innen verriegelte und ihn sexuell missbrauchte.

Gestern wurde der Iraker am Wiener Straflandesgericht am zweiten Verhandlungstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und Vergewaltigung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Bis zu 15 Jahre wären möglich gewesen. Der Bub bekam 4730 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Schöffensenat erschien die verhängte Strafe angemessen. Die bisherige Unbescholtenheit des Flüchtlings, sein Alter unter 21 Jahren und die "ungünstigen Lebensbedingungen" wurden ihm mildernd angerechnet. Der Vater eines Kindes war im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen.

Die psychischen Folgen für den Buben sind laut Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter schwer. Laut Gutachten leidet der Schüler seither an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen sei.

Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Er bemerkte aber in seinem Schlussplädoyer, dass die Tat bei dem Zehnjährigen eine tiefgreifende Verzweiflung ausgelöst habe. Arno Pajek, der Rechtsvertreter des Buben, betonte, dass er in seinen 13 Jahren als juristischer Prozessbegleiter selten erlebt habe, "dass mit einer derartigen Brutalität gegen einen Minderjährigen vorgegangen wird. Er hat geweint, und er (der Täter, Anm.) hat trotzdem nicht aufgehört".

"Nur drei, vier Minuten"

Für den Verteidiger des Irakers, Roland Kier, war es hingegen der "leichteste" aller seiner Missbrauchsfälle. "Normalerweise sind das Familienväter, die jahrelang ihre Töchter missbrauchen", sagte Kier. Im Unterschied dazu handle es sich bei der inkriminierten Straftat "rein rechtlich" um einen "Minimalfall, weil er drei, vier Minuten gedauert hat".

Der Iraker war noch im Hallenbad festgenommen worden, nachdem sich der Bub an den Bademeister gewandt hatte. Er war geständig. Er sei "seinen Gelüsten nachgegangen" und habe seit "vier Monaten keinen Sex mehr gehabt", erklärte er seine Tat.

 

Zu milde? "Das Urteil überrascht mich nicht"
Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer Bild: VOLKER WEIHBOLD

Zu milde? „Das Urteil überrascht mich nicht“

Ein Schöffensenat unter dem Vorsitz von Norbert Gerstberger erachtete das Urteil von sechs Jahren Haft für den irakischen Täter als angemessen. Alois Birklbauer, der Linzer Strafrechtsprofessor, wirft auf OÖN-Anfrage einen Blick von außen auf das (nicht rechtskräftige) Urteil. Er zeigt sich davon nicht überrascht. „Es liegt im Durchschnittsbereich“, sagt er.

Laut Strafgesetzbuch ist eine Vergewaltigung mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren Haft zu belangen. Hat die Tat eine schwere Körperverletzung oder eine Schwangerschaft zur Folge, drohen zwischen fünf und 15 Jahre. „Das Urteil liegt damit über der Mindeststrafe“, sagt Birklbauer. Er sieht in diesem Fall einige Milderungsgründe, das Gesetz kennt insgesamt 20.

Generell gehe man bei einem nicht vorbestraften Ersttäter davon aus, dass ein Drittel des möglichen gesetzlichen Strafrahmens ausgeschöpft werde, wenn sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage halten, erklärt der Jurist: „Mit den sechs Jahren liegt er damit sogar über dem Einstiegsdrittel.“

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