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Bereits 220 Fälle von Korruption - Staatsanwälte wollen mehr Rechte

17.April 2009

Mit 1. Jänner haben die Staatsanwälte unter der Leitung des Chefanklägers Walter Geyer ihre Arbeit in der Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) aufgenommen. Sie verfolgen u.a. Straftaten von Beamten, Geschenkannahmen durch Beamte und Machthaber und „Packeleien“ in öffentlichen Vergabeverfahren. Fälle, die sich vor dem 1. 1. 2009 ereignet haben, fallen nicht in die Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwälte.

Über mangelnde Arbeit können die Ankläger nicht klagen: aktuell waren bzw. sind 220 Causen bei der KStA anhängig. Zwei Strafverfahren sind bereits anklagereif. Öffentlich bekannt wurde etwa der Skandal um abgezweigte AMS-Gelder in der Bundes-Buchhaltungsagentur. Auch die „heißen Eisen“ Schmiergelder bei Siemens oder die Causa Strabag sind Fälle für die KStA. Begonnen hat die KStA mit dreieinhalb Vollzeitposten, mittlerweile sind es fünf.

Gestern fand in Wien eine Fachtagung statt. Staatsanwalt Geyer sagte, die Schäden durch Korruption würden pro Jahr 24 Milliarden Euro betragen. Geyer verglich Korruption mit Mafiakriminalität: Beide Milieus seien durch Verschwiegenheit gekennzeichnet. Es stelle sich die Frage, wie man „das Gesetz des Schweigens“ aushebeln könne.

Kronzeugen-Regel

Die Staatsanwälte fordern eine „Kronzeugen-Regelung“, wie es sie im Kartellrecht gibt. Gemeint sind damit Privilegien für in Korruptionsfälle verwickelte Täter, die mit Begünstigungen zum „Auspacken“ bewogen werden sollen. Außerdem soll es Anonymitätsklauseln für Zeugen geben, um Informationen zu bekommen („Whistleblowing“).

Bandion-Ortner, die die Experten-Tagung der KStA eröffnete, hielt sich zu den Vorschlägen bedeckt. Die Arbeit an der Novelle für ein neues Antikorruptionsgesetz sei „in vollem Gang“. „Wir sollten bis zum Sommer eine neue Regelung auf dem Tisch haben“, sagte die Ministerin. (staro)

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28. März 2024