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38-jähriger Kärntner als Staatsverweigerer verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 16. Oktober 2019, 13:35 Uhr

KLAGENFURT. Ein 38 Jahre alter Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt als Staatsverweigerer von einem Geschworenengericht zu 18 Monaten Haft, 15 davon bedingt, verurteilt worden.

Die Staatsanwältin warf ihm neben der Mitgliedschaft beim Staatenbund auch versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch sowie Nötigung vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte gab gleich zu Beginn der Verhandlung zu, einer Beamtin drei Briefe geschickt zu haben, um eine Einstellung seines Exekutionsverfahrens zu erwirken. Das hatte er am Hals, weil der Programmierer eine Verurteilung wegen Datenbeschädigung bekommen hatte. Beim Abzahlen von Geldstrafe und Schadenersatz war der Familienvater im Verzug.

Um die Exekution abzuwenden, schickte er der zuständigen Beamtin am Bezirksgericht drei Briefe, in denen er ihr mit der Eintragung absurd hoher Geldforderungen in amerikanischen Handelsregistern drohte, sollte sie die Exekution nicht einstellen. Der Angeklagte rechtfertigte sich vor Gericht, das sei eine Panikreaktion gewesen, er habe Angst gehabt, sein Haus zu verlieren. Außerdem habe er den Inhalt der Briefe - "alles Kauderwelsch" - nicht verstanden. Ein Mann, den er im Internet kennengelernt hat, habe sie für ihn aufgesetzt. Und beim Staatenbund sei er nur wegen deren Ideen zu alternativen Agrar- und Energieformen gewesen, habe sich aber schon vor längerer Zeit wieder abgewandt.

Die Richter sowie die Staatsanwältin konnte der Angeklagte mit seinen Ausführungen über die angeblich Läuterung nicht überzeugen. Immerhin habe er noch im August auf die Anklageschrift reagiert, wie das Staatsverweigerer tun: Der Angeklagte schickte das Schriftstück zurück, es sei nämlich Werbung. Als Beilage fand sich wie schon bei den Briefen an die Bezirksgerichts-Beamtin seine "Lebenderklärung", ein pseudojuristisches Schriftstück des Staatenbundes. Der Angeklagte - ein Programmierer, der analytisches Denken gewohnt sei - sei ein "Wolf im Schafspelz", der wohl noch immer Mitglied in dem Staatsverweigerer-Verbund ist, so der Tenor.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig. Der Verteidiger erbat sich angesichts des Urteils drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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9  Kommentare
9  Kommentare
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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 19.10.2019 23:45

Passt schon so, wenn der Staat sich wehrt.

Ich bin damit aufgewachsen, dass der Staat, seine Behörden und deren Bedienstete unbedingt zu respektieren sind. Es ist klar, dass überall Menschen arbeiten, und dort wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Aber das Amt und die Institution als solche sollten unantastbar sein!

Leider merkt man auch immer wieder hier im Forum, dass dieser Respekt einfach nicht mehr da ist. Ob der Bundespräsident angegriffen wird, Richter und das Gesetz verhöhnt werden, das Parlament - es wissen alle, wie es besser ginge, und wie Demokratie und Gesetzgebung sowie deren -ausführung interessieren keinen.

Echt traurig, ich hoffe nicht, dass wir ein 1933 von Deutschland oder auch bei uns wieder erleben müssen, wenn ein "starker Mann" die Institutionen entmachtet und das ahnungslose Volk ihm zujubelt ...

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.10.2019 19:14

Nur die Parlamentsorgane dürfen die Staatsorgane an die Kandare nehmen, nicht die einzelnen Staatsbürger oder selbsternannte Vereine.

Es ist höchste Zeit, dass sich das Prinzip der indirekten Demokratie endlich durchspricht bis in die Parteien und in die Redaktionen.

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hasta (2.848 Kommentare)
am 16.10.2019 16:12

Für diese fast lächerlichen Delikte gibt es 18 Monate, davon 15 Monate bedingt. Es ist wurde kein Mensch körperlich verletzt oder mit einer Waffe bedroht.
Hingegen wird ein Serbe in Wels der zwei junge Menschen auf dem Gewissen hat zu einer Geldstrafe von € 7.200,00 und einer bedingten Strafe von 9 Monaten verurteilt.
Das verstehe wer will, ich jedenfalls habe ein anderes Rechtsempfinden.

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Orlando2312 (22.311 Kommentare)
am 16.10.2019 19:54

Den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit haben Sie aber schon verstanden?

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.10.2019 19:19

> Vorsatz und Fahrlässigkeit

Die NGO's tun ja auch nichts anderes und die Aktivisten: Sie wollen die Regierung erpressen. Wieso ist da nirgends ein Kläger!

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.10.2019 19:27

> Für diese fast lächerlichen Delikte

Das ist weit weg von lächerlich! Diese Typen sind zwar frustriert, weil die repräsentative Demokratie überhaupt nicht funktioniert aber sie haben kein Recht, das Parlament zu überrumpeln, sogar selber Volksvertretung zu spielen.

Die vielen Leute, die die Regierung am Parlament vorbei gewählt haben, sind schuld an der Macht der Parteibonzen.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 19.10.2019 23:45

Ach so - du bist auch so ein Staatsverweigerer?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.10.2019 13:45

Vielleicht hat dieser Kärntner noch nicht kapiert, dass seine Ex-"Präsidentin" Monika U. etliche Jahre Häfen ausgefasst hat und dass so eine Strafe nicht wirklich lustig ist. So gesehen ist er noch billig davongekommen.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.10.2019 14:09

14 Jahre und 10 Jahre Haft für die Rädelsführer sind kein Lercherlschaß.

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbund_%C3%96sterreich

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