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32 Ryanair-Klauseln für unzulässig erklärt

Von nachrichten.at/apa, 24. Mai 2022, 11:22 Uhr
RYANAIR-JOBS/
(Symbolbild) Bild: Reuters

WIEN. Ryanair hatte Passagieren für den Check-in am Flughafen eine Gebühr von 55 Euro pro Person und Flug verrechnet.

Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien haben 32 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Billigfluglinie Ryanair für unzulässig erklärt. Bei den beanstandeten Klauseln handelte es sich um unklare Formulierungen, unzulässige Beschränkungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen und verbotene Gebühren, schrieb die Arbeiterkammer (AK) Wien, die gegen 35 Klauseln geklagt hatte, am Dienstag in einer Aussendung.

Ryanair hatte Passagieren für den Check-in am Flughafen eine Gebühr von 55 Euro pro Person und Flug verrechnet. Die Höhe der Gebühr und den fehlenden eindeutigen Hinweis auf die zusätzlichen Kosten befand das Gericht für ungewöhnlich und nachteilig und erklärte die Klausel deshalb für unzulässig. Auch eine Gebühr über 20 Euro für das Neuausstellen der Bordkarte, wenn Passagiere sie nicht bei sich hatten, und weitere Gebühren beurteilte das Gericht als rechtswidrig. Weiters seien zahlreiche Klauseln unklar formuliert und mit Querverweisen versehen, die die Lesbarkeit erschwerten. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen sei für Passagiere unverhältnismäßig aufwendig.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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westham18 (4.334 Kommentare)
am 24.05.2022 20:28

Niemand, der mit denen fliegt, und dann lange auf irgendeine Entschädigung wartet, tut mir leid....👎

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hasta (2.835 Kommentare)
am 24.05.2022 15:24

Jeder der mit dieser Fluggesellschaft fliegt muss wissen, dass mit tückischen "Fallen" zu rechnen ist.

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Flachmann (7.126 Kommentare)
am 24.05.2022 14:58

Einfach meiden diese Kostenverschleierer!

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