27-Jährige ersticht in Wien Bekannten im Streit
WIEN. Die Bluttat in Wien-Meidling scheint geklärt: Eine 27-Jährige hat, wie die Polizei am Sonntag berichtete, zugegeben, ihren Bekannten am Mittwoch im Zuge eines Streits erstochen zu haben. Das genaue Motiv war zunächst unklar.
Der Mann, dessen Identität noch nicht zu 100 Prozent feststeht, war in der Sechtergasse von einem Passanten gefunden worden. Er starb im Rettungswagen.
Die Tat dürfte sich im Suchtgift- und Obdachlosenmilieu abgespielt haben. Auf dieses konzentrierten sich auch die Beamten des Landeskriminalamts Wien. Das Opfer, zwischen 20 und 30 Jahre alt und aller Wahrscheinlichkeit nach kein österreichischer Staatsbürger, war dort gut bekannt. Allerdings hatte er weder einen Ausweis bei sich, noch konnten seine Fingerabdrücke bisher zugeordnet werden. "Wir wissen seine Identität zu 99 Prozent, haben aber noch keine Gewissheit", sagte Christopher Verhnjak, Pressesprecher der Wiener Polizei.
Im Zuge der Ermittlungen kam man auf die Österreicherin, die zu den Bezugspersonen des Getöteten gehörte. Bei ihrer Einvernahme am Samstag gab sie von sich aus die Tat zu, woraufhin sie gegen 17.00 Uhr festgenommen wurde. Es habe einen Streit in einem Abbruchhaus in der Sechtergasse gegeben, im Zuge dessen die 27-Jährige dem Mann einen Messerstich in die Brust versetzte. Das genaue Motiv wollten die Kriminalisten nun bei weiteren Befragungen herausfinden. Der Tatwaffe will sich die Frau entledigt haben, die Polizei suchte diese auch noch am Sonntag an der angegebenen Örtlichkeit.
Fahrt in den Osterurlaub: Wo Sie heuer Nerven brauchen
Frau soll in Wien Ex-Lebensgefährten in den Nacken gestochen haben
59-Jähriger bei Forstunfall in der Steiermark getötet
Eis brach: Bergretter bei Ausbildungskurs in Tirol verletzt
Interessieren Sie sich für dieses Thema?
Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.
Oesterreicherin mit Hintergrund. Man sollte die groesseren Messer auch als Waffe bezeichnen. Und dafuer einen waffenpass verlangen.