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20 Jahre Haft für Angeklagten nach tödlichem Ehestreit

Von nachrichten.at/apa, 03. Juni 2019, 17:36 Uhr
ABD0008_20190603 - INNSBRUCK - ÖSTERREICH: Nach einem tödlichen Ehestreit in Innsbruck in der Nacht auf den Stefanitag muss sich heute, Montag, 3. Juni 2019, der 38-jährige Ehemann wegen Mordes am Landesgericht Innsbruck verantworten. Er soll laut Anklage seine 23-jährige Ehefrau geschlagen, getreten und stranguliert haben. Dabei soll er ihr schwerste Kopfverletzungen zugefügt haben. Als Motiv machten die Ermittler Eifersucht aus. Im Bild: Der Angeklagte im Landesgericht Innsbruck. - FOTO: APA/EXPA/JOHANN GRODER Bild: EXPA/JOHANN GRODER (APA/EXPA/JOHANN GRODER)

INNSBRUCK. Nach einem tödlichen Ehestreit in Innsbruck in der Nacht auf den Stefanitag ist am Montag ein 38-jähriger Syrer wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Mann soll seine 23-jährige Ehefrau aus Eifersucht geschlagen, getreten und gewürgt und ihr dabei schwerste Verletzungen zugefügt haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen sprachen den 38-Jährigen einstimmig schuldig. Als mildernd waren die eingeschränkte Dispositions- und Diskretionsfähigkeit des Beschuldigten durch seinen Alkoholkonsum - er hatte laut eigenen Angaben vor der Tat eine halbe Flasche Whiskey getrunken - sowie seine Unbescholtenheit zu beurteilen, sagte der Richter. Erschwerend sei die Brutalität der Tat gewesen.

Der Angeklagte hatte zwar gestanden, seine Frau aus Eifersucht zu Boden gestoßen zu haben, an alles Weitere konnte er sich jedoch nicht mehr erinnern. Er habe gesehen, dass sie blutete, nachdem sie zu Boden gefallen war. "Danach weiß ich nichts mehr", sagte der Syrer. Töten wollte er sie aber keinesfalls, hatte der Angeklagte mehrmals beteuert.

Zu dem tödlichen Streit war es in der Nacht auf den 26. Dezember des Vorjahres gekommen. Die 23-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Längerem Kontakt zu einem anderen Mann, für den sie auch Gefühle hegte. Die Ehepartner waren auf Wunsch der Frau in Innsbruck auch in getrennten Flüchtlingsunterkünften untergebracht worden. In jener Nacht habe die Syrerin ihrem Mann dann das erste Mal gesagt, dass sie sich von ihm trennen möchte, erklärte die Verteidigerin. "Für ihn ist eine Welt zusammengebrochen. Er war in einer Ausnahmesituation", meinte die Anwältin.

Staatsanwalt Florian Oberhofer sprach indes von einer "besonders hinterhältigen und heimtückischen" Tat, die an Brutalität kaum zu überbieten sei. "Man kann das Wort Blutrausch verwenden", so der Staatsanwalt. Der 38-Jährige habe seiner Frau zunächst einen heftigen Stoß versetzt, wodurch sie zu Boden fiel. "Danach schlug und trat er auf seine am Boden liegende Frau ein", sagte Oberhofer. Zudem habe er sie gewürgt und ihren Kopf mehrfach wuchtig gegen den Boden geschlagen. Danach habe er die 23-Jährige vor die Zimmertür geschleppt. "Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits nicht mehr ansprechbar, trotzdem hat er noch weiter auf sie eingetreten", schilderte der Staatsanwalt.

Die primäre Todesursache der 23-jährigen Frau waren laut Gerichtsmediziner Walter Rabl massive innere Blutungen. Ursache dafür war unter anderem eine Quetschung der Leber. "Die Leber war fast vollständig durchgequetscht", sagte der Gerichtsmediziner. Erklärbar sei diese Verletzung mit heftigen Fußtritten von oben gegen den Brustkorb. Zudem erlitt die 23-Jährige mehrere Brüche im Schädel und Gesichtsbereich. Außerdem sei das Opfer mit einem nicht mehr näher identifizierbaren Gegenstand rund eine Minute lang stranguliert worden. Die Frau hatte keine Chance diese massiven Verletzungen zu überleben, fügte der Gerichtsmediziner hinzu.

Der Syrer war nach der Tat auf den Fenstersims des Zimmers der 23-Jährigen geklettert. Dort konnte er nach einem Großeinsatz der Polizei mit Beteiligung des Einsatzkommandos Cobra festgenommen werden. Seine schwerverletzte Frau wurde noch an Ort und Stelle vom Notarzt erstversorgt und in die Klinik Innsbruck gebracht. Dort starb sie jedoch wenige Stunden später an den Folgen ihrer Verletzungen.

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