Sechs Monate bedingte Haft für 17-Jährigen wegen Wiederbetätigung
Der Bursch nahm das Urteil an, Staatsanwältin Johanna Schunn gab keine Erklärung ab, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.
Zusätzlich zu der bedingten Haftstrafe - die mögliche Höchststrafe betrug fünf Jahre - ordnete der Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik auch an, dass sich der Jugendliche einem Antifaschismustraining unterziehen muss. Im Rahmen dieses Trainings muss er auch nach Mauthausen fahren und das dortige Konzentrationslager besichtigen.