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17-Jährige vom Vorwurf des zweifachen Mordversuchs freigesprochen

Von nachrichten.at/apa, 13. Juli 2020, 20:07 Uhr
Die 17-Jährige vor Beginn des Prozesses am Landesgericht in Salzburg. Bild: VERA REITER (APA)

SALZBURG. Eine 17-Jährige ist am Montag von einem Geschworenengericht in Salzburg vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden.

Die junge Frau, die ihren Ex-Freund mit einem Hammer geschlagen und laut Anklage erstechen wollte, weil sie sich mit dem Beziehungs-Aus nicht habe abfinden können, wurde wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Den Freispruch vom versuchten Mord haben die Geschworenen einstimmig gefällt.

Die junge Frau hatte eine Tötungsabsicht bestritten. Sie habe ihren Ex-Freund bei den beiden Vorfällen im September und Oktober 2019 nur Angst machen und ihn zu einem Gespräch zwingen wollen, damit er wieder mit ihr eine Beziehung eingeht, beteuerte sie.

Video: Prozess wegen zweifachem Mordversuch

Die Salzburgerin war bis Sommer 2019 eine eineinhalb Jahre dauernde, intime Beziehung mit dem damals 30-jährigen Vater eines Kindes eingegangen. Dann beendete der Mann das Verhältnis, um wieder mit der Mutter seines Kindes zusammen zu sein. "Die Angeklagte konnte sich nicht damit abfinden", sagte Staatsanwältin Sandra Lemmermayer.

Die 17-Jährige habe deshalb den Plan gehabt, den Mann mit einem Messer zu erstechen, erklärte die Staatsanwältin. Dieser Plan sei zweimal gescheitert: am 23. September, nachdem die Beschuldigte einen Hammer auf seinen Hinterkopf schlug und ihm eine blutende Wunde zufügte - er konnte ihr den Hammer wegnehmen, und am 21. Oktober, als sie ihm im Gebüsch vor seinem Haus auflauerte und ein Messer in der Hand hielt. Als der Mann stürzte und um Hilfe rief, lief der Teenager davon.

In beiden Fällen habe die Angeklagte keinen Mordvorsatz gehegt, erklärte Verteidiger Leopold Hirsch. Er plädierte auf Körperverletzung und Nötigung beziehungsweise gefährliche Drohung.

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12  Kommentare
12  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
observer (22.216 Kommentare)
am 14.07.2020 09:21

Es ist eine Frechheit, dass die ganze Strafe bedingt ausgesprochen wurde, dazu waren die Taten zu gravierend. In meinen Augen ein krasses Fehlurteil, was die Höhe der Strafe und vor allem die vollkommene Bedingtheit betrifft. Die Staatsanwältin sollte in die Berufung gehen. Solche Gewalttaten sind keine Kavaliersdelikte. Aber bei unserer
Rechtssprechung muss man ja schon froh sein, wenn so was nicht nur mit einer Mediation endet.

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( Kommentare)
am 14.07.2020 10:23

Eine mediation ist meist gscheiter als haft. bei der mediation musst Dich mit der tat beschäftigen. im häfen nicht.

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betterthantherest (34.021 Kommentare)
am 14.07.2020 08:46

Sie bekommt also noch eine Chance.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 14.07.2020 09:22

2 hat sie ausgelassen. Gewalt statt reden. Also falsches Urteil.

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Orlando2312 (22.319 Kommentare)
am 14.07.2020 07:08

Mit einem Hammer auf den Kopf gehauen und eine blutende Wunde verursacht. Danach mit einem Messer bedroht.

Dafür lächerliche 7 Monate und das BEDINGT. Also um Grunde ein Freispruch. Das verstehe, wer will.

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 13.07.2020 22:15

Beim nächsten Mal.

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hbert (2.301 Kommentare)
am 13.07.2020 22:13

Wie krank muss man sein, jemanden mit Hammer und Messer zu einem Gespräch zwingen zu wollen.
Was muss man noch machen? Muss es wirklich in einer lebensgefährlichen Verletzung enden, damit es als Mordversuch erkannt wird?
Liegt es am jugendlichen Alter oder am "Geschlechter-Bonus"?
Krank dieses Urteil, genauso wie die Angeklagte! Einweisung wäre das mindeste gewesen, denn von Reue scheint ja keine Spur zu sein!

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Snapshot77 (527 Kommentare)
am 13.07.2020 21:23

Sind bei den OÖN schon die Ferialpraktikanten am Werk:

Doppelmord- Vorwurf: 17-jährige freigesprochen (sic!)

SALZBURG. Eine 17-Jährige ist am Montag von einem Geschworenengericht in Salzburg vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden. (sic!)

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nixnutz (4.147 Kommentare)
am 13.07.2020 22:36

Wenn eine vorsätzliche Tötungsabsicht besteht, dann ist es vom Strafmaß her egal, ob Mord oder Mordversuch. Juristisch besteht da kein Unterschied.

Also nicht lästern, wenn du dich selber nicht auskennst.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/75

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Snapshot77 (527 Kommentare)
am 13.07.2020 22:38

Genau NixNutz!

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filibustern (627 Kommentare)
am 14.07.2020 06:34

Nun, das mit dem Auskennen, das ist so eine Sache.... Und der Link ist natürlich auch sehr interessant. Aber, was genau, ist eine "vorsätzliche Tötungsabsicht" und was, das ist ja noch viel spannender, ist ihr Gegenteil? Die "nicht vorsätzliche Tötungsabsicht", die "zufällige Tötungsabsicht", die "es-war-nicht-so-gemeint Tötungsabsicht"? Das sind mal wieder Fragen heute!

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observer (22.216 Kommentare)
am 14.07.2020 09:22

Es gibt auch einen bedingten Vorsatz.

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